Moin,
wir haben hier in Niedersachsen folgenden, selten vorkommenden Fall:
Der Ehemann stirbt in A , er wohnte mit seiner Ehefrau auch in A.
Jetzt möchte die Ehefrau den Erbscheinsantrag gern in B stellen, da das Gericht in B kaum Wartezeiten hat, während in A Termine vergeben werden.
Nun fragen sich die Kollegen: Kann ich einen Erbscheinsantrag mit Eidesstattlicher Versicherung in jedem Gericht in Niedersachsen aufnehmen lassen?
Wir sind uns da nicht einig: Die einen sagen ja, die anderen haben gelernt: Nur beim Wohnsitzgericht (A)oder Gericht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes (hier leider auch A).
Wie geht ihr hier in Niedersachsen damit um, und mit welcher Begründung?
Oder brauche ich ein Rechtshilfeersuchen?
Danke
Gruß
Insu