Zum Fall: PKH Partei verliert und trägt die Kosten des Rechtsstreits. Es findet ja kein Übergang auf die Staatskasse statt gem. § 59 RVG. Weil es keinen erstattungspflichtigen Gegner gibt ? Sorry ich hab in der PKH Vorlesung jetzt nicht so aufgepasst
Und was wäre weiteres zu veranlassen