Guten Morgen,
ich habe gerade einen komischen Fall und weiß nicht recht, wie ich den hier lösen soll.
Ich habe zwei Betreuungsakten (Ehepaar), Betreuerin ist in beiden Akten die Tochter des Ehemannes und die Stieftochter der Ehefrau. Die Betreuerin beantragt jetzt in beiden Akten die Genehmigung der Freigabe eines Betrages in Höhe von 10.000,- € vom Sparkonto und Umbuchung auf das Girokonto. Beide Konten sind Gemeinschaftskonten der Eheleute. In der Akte des Ehemannes wäre die Tochter ja befreite Betreuerin und bräuchte keine Genehmigung, soweit kein Sperrvermerk eingetragen ist. In der Akte der Ehefrau benötigt die Tochter als nicht befreite Betreuerin eine Genehmigung. Wie würdet ihr das jetzt praktisch handhaben? Würdet ihr jeweils 5.000,- € abheben lassen (einmal ohne und einmal mit Genehmigung) oder einfach gänzlich 10.000,- € mit Genehmigung? Rein theoretisch könnte man ja hier die Genehmigung damit umgehen, dass die Umbuchung im Namen des Ehemannes vorgenommen wird. Ich weiß nicht, ob das dann sinnvoll wäre. Ich bin total verwirrt.