Wie kann ein Sparkonto, was nur als korrespondierendes Unterkonto eines Girokontos exisitert, also kein Papierbuch, vom Betreuer hinterlegt werden?
Kann die Hinterlegung angeordnet werden, obwohl ein Testament des Betreuten existiert?
Wie kann ein Sparkonto, was nur als korrespondierendes Unterkonto eines Girokontos exisitert, also kein Papierbuch, vom Betreuer hinterlegt werden?
Kann die Hinterlegung angeordnet werden, obwohl ein Testament des Betreuten existiert?
Bei diesem Konto scheint es sich um ein sogenanntes Cashkonto zu handeln. Wenn dem so ist, kann man das Cashkonto auflösen. Der Betrag wird dann zunächst dem Girokonto gutgeschrieben. Die Besonderheit eines Cashkonto ist aber, dass der Kontoinhaber persönlich bei der Bank/Sparkasse erscheinen muss und zur Auflösung/Abhebung eines Betrages eine zweite Unterschrift des Filialleiters der Bank/Sparkasse erforderlich ist. Jährlich erhält man einen Kontoauszug in Papierform über das Cashkonto. Zinsen werden auf das Guthaben so gut wir keine gezahlt. Bei dem Konto handelt es sich um eine spezielle gesicherte Verwahrung von größeren Beträgen.
Ich hätte wohl in meinem Beitrag hinzufügen sollen, dass der Betreute verstorben ist.
Ich will Euch folgendes nicht vorenthalten:
Mein Telefonat mit der Rechtspflegerin der Nachlassabteilung gestern hat ergeben, dass ich doch bitte das Geld vom Sparkonto abheben soll und dann bar hinterlege, das würden andere Betreuer ja schließlich auch so machen.
Ich konnte nur den Kopf schütteln. Der Betreute ist tot, mein Amt beendet, die Bestellung zurück bei Gericht. Wie soll das bitte funktioineren? War ihr egal... andere Betreuer würden das ja schließlich auch....
Auch, dass es Erben gibt und ich dann nur an die Erben herausgeben muss/darf was auch immer, hat sie nicht interessiert.
Unser Gericht hier ist schon hinterm Mond, aber so sehr?
M.E. bist du als Betreuerin dazu nicht verpflichtet, da dein Amt beendet ist.
Du zeigst dem Nachlassgericht an, dass eventuell sicherungsbedürftiger Nachlass vorhanden ist und fertig. Ob das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellt, ob Erben bekannt sind oder ob das Nachlassgericht andere Sicherungsmaßnahmen anordnet (z.B. die Bank zur Hinterlegung auffordert), dürfte deine Sorge nicht mehr sein.
Mein Telefonat mit der Rechtspflegerin der Nachlassabteilung gestern hat ergeben, dass ich doch bitte das Geld vom Sparkonto abheben soll und dann bar hinterlege, das würden andere Betreuer ja schließlich auch so machen.
BaWü?
Mein Telefonat mit der Rechtspflegerin der Nachlassabteilung gestern hat ergeben, dass ich doch bitte das Geld vom Sparkonto abheben soll und dann bar hinterlege, das würden andere Betreuer ja schließlich auch so machen.
BaWü?
Ne, HiMo, sagte sie doch.
Synonym?
Hinterm Mond.
Hatte ich schon verstanden. Ich meinte HiMo = BaWü.
Hatte ich schon verstanden. Ich meinte HiMo = BaWü.
Achso.
Ne, HiMo anstelle BaWü.
(ob es da aber räumliche Überlappungen gibt...)
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