Beratungshilfe Scheidung - Antragstellerin im Insolvenzverfahren

  • Guten Abend,

    meine Antragstellerin möchte BerH für eine Scheidung beantragen. Bei der Überprüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen käme sie allerdings bei einer Rate raus, wonach ja dann der Antrag abzulehnen wäre.

    Nun hat sie aber auch angegeben, dass sie sich im Insolvenzverfahren befindet. Wäre sie dadurch dann wieder bedürftig und BerH dann doch zu bewilligen?

    Ich hoffe, es kann mir jemand helfen. :/

  • Das Insolvenzverfahren beeinflusst ihr Einkommen ja nur insoweit das der pfändbare Teil des Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeführt wird. Du kannst also nicht mit dem netto rechnen, sondern nur mit dem unpfändbaren Teil des Einkommens. Sonst hat die Insolvenz keinen Einfluss

  • Das Insolvenzverfahren beeinflusst ihr Einkommen ja nur insoweit das der pfändbare Teil des Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeführt wird. Du kannst also nicht mit dem netto rechnen, sondern nur mit dem unpfändbaren Teil des Einkommens. Sonst hat die Insolvenz keinen Einfluss

    Genau so ist es. Maßgeblich ist das Einkommen, über das die Antragstellerin tatsächlich verfügen kann.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Das Insolvenzverfahren beeinflusst ihr Einkommen ja nur insoweit das der pfändbare Teil des Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeführt wird. Du kannst also nicht mit dem netto rechnen, sondern nur mit dem unpfändbaren Teil des Einkommens. Sonst hat die Insolvenz keinen Einfluss

    Genau so ist es. Maßgeblich ist das Einkommen, über das die Antragstellerin tatsächlich verfügen kann.

    Das müsste doch aus den Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen ersichtlich sein, oder?

    Je nach Höhe der Wohnkosten (eventuell mietfrei) ist eine Ratenanordnung dann wohl im Fall von Paragrafenreiter nicht ausgeschlossen.

  • Aus Lohnabrechnungen ist ersichtlich, wenn ein Teil des Arbeitseinkommens wegen eienr Pfändung oder einem Insolvvenzverfahren an eine andere Person als den Schuldner ausgezahlt wird. Ich weis nicht wie es Paragrafenreiter handhabt, aber hier werden bei Anträgen auf Beratungshilfe (außer bei Leistungen nach SGB XII) immer die Kontoauszüge der letzten drei Monate geprüft. Da sieht man dann natürlich auch, welcher Betrag als Einkommen auf dem Konto des Antragstellers ankommt.

    Hier geht es um Beratungshilfe und nicht um PKH/ VKH. Beratungshilfe kann nur bewilligt werden, wenn die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse die Bewilligung von PKH ohne Zahlungsanordnung zulassen würden. Wenn Raten gezahlt werden müssten, muss der Antrag auf Beratungshilfe zurückgewiesen werden.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Hier geht es um Beratungshilfe und nicht um PKH/ VKH. Beratungshilfe kann nur bewilligt werden, wenn die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse die Bewilligung von PKH ohne Zahlungsanordnung zulassen würden. Wenn Raten gezahlt werden müssten, muss der Antrag auf Beratungshilfe zurückgewiesen werden.

    Natürlich. Ich war gedanklich in der falschen Rubrik unterwegs.

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