Guten Abend
Ich bin erst seit 2 Monaten in der ZVG und hoffe, dass ihr mir meine evtl. überflüssige Frage nachseht, aber ich habe einen Knoten im Gehirn.
Ich weiß, dass ein Prokurist für eine GmbH im Versteigerungstermin Gebote abgeben kann.
Nun habe ich aber eine GmbH als Schuldnerin, also eingetragene Eigentümerin. An den Geschäftsführer kann nicht zugestellt werden, da derzeit keine aktuelle Adresse existiert.
Die Gläubigerin hat den Vollstreckungstitel mit Klausel an den Prokuristen (dabei wurde nicht deutlich gemacht, dass an ihn als Prokuristen für die GmbH xy zugestellt wird und nicht an ihn als natürliche Person) zugestellt. Jetzt habe ich mir die Frage gestellt, ob dies ausreichend ist und auch, ob der Prokurist nun die GmbH in dem gesamten Versteigerungstermin vertreten kann oder ggf. wenigstens die Zustellungen an diesen vorgenommen werden können. Oder ob das eben grundsätzlich nur über den Geschäftsführer geht.
Dabei bin ich über § 49 Abs. 2 HGB gestolpert, nach dem der Prokurist kein Grundstück veräußern darf, außer er ist explizit hierzu ermächtigt. Dies weiß ich noch nicht, da ich gerade keinen Zugriff habe und ich warte noch auf den Registerauszug. Laut Gläubigerin steht aber wohl nur Einzelprokura im HRB. Ist die Zwangsversteigerung dann von der Vertretung ausgeschlossen? Aber er veräußert ja in der ZVG nicht selbst das Grundstück...
Ich bin noch auf § 170 ZPO gestoßen, nach dem laut den Kommentierungen wohl evtl. auch Prokuristen grundsätzlich vertreten können, wobei ich mir nicht sicher bin, ob dieser hier für die ZVG Anwendung findet.
Danke für eure Hilfe!