Übergangsvorschrift MoPeG

  • Eine Berichtigung in Abteilung I ist bei dieser Konstellation nicht möglich, weil der Rechtsübergang infolge Eintritts und die Umwandlung außerhalb des Grundbuchs stattgefunden haben. Die Eintragung einer neuen (nun ehemaligen) Gesellschafterin würde einen nicht mehr bestehenden Rechtszustand verlautbaren.

  • Hatte ja schon unter #25 geschrieben, dass ich denke, dass Kosten nach KV 14110 wegen fehlender Zwischeneintragung wohl nicht erhoben werden könnten/dürften, aber bin da auch unsicher und würde gerne nochmal eine weitere Meinung hören.

    Keine Kosten

    Weil?, Du sagst, dass keine Zwischeneintragung vorliegt? Ohne gleichzeitige Richtigstellung infolge Bezugnahme der Berichtigungsbewilligung des aufschiebend bedingten Eintritts der künftigen phG als Gesellschafterin in die umzuwandelnde GbR kommst Du m.E. gar nicht drumherum, um den "Bedingungseintritt" im Grundbuch selbst abbilden zu können, welche dann wiederum kostenauslösend ist :gruebel:.

    Das was Kai sagt und dies eben mit der Folge, dass eine Nichteintragung auch keine Kosten verursachen kann.

  • Spaltenmuckel Hab ich Deine Sachverhaltsschilderung richtig verstanden, dass Du wegen der fehlenden UB den Antrag zurück gewiesen hast, kein Rechtsmittel einging und statt dessen aber die Ankündigung die UB nachzureichen?

    Danke Euch!


    Genau so !

    Im Übrigen habe ich nach der Zurückweisung ein Grundbuch-Berichtigungsverfahren nach Art. 229 § 21 EGBGB Abs. 2 i.V.m. § 82 GBO wegen des Gesellschafterwechsels eingeleitet.
    Ich gebe der Gesellschaft sechs Monate Zeit, die notwendigen Unterlagen, insbesondere die fehlende UB, vorzulegen.
    Telefonisch wurde mitgeteilt, dass die Grunderwerbsteuerstelle des hiesigen FA Zeit zur Prüfung benötigen werde.
    Soviel zum Thema "es fallen eindeutig keine Steuern an".

    Die steuerrechtliche Bewertung des Falles findet nun jedenfalls dort statt, wo sie hingehört:
    bei den dafür zuständigen Kollegen des Finanzamtes.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

    2 Mal editiert, zuletzt von Spaltenmuckel (19. April 2024 um 11:20)

  • Und auf meine Mitteilung, dass ich an meiner in der ZwVfg geäußerten Rechtsauffassung festhalte, hat mir der Notar nun mitgeteilt, dass er beim hiesigen Finanzamt nun die UB angefordert hat und um Fristverlängerung bittet. :o)

    Danke Euch allen!

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