Liebes Forum,
ich bin derzeit Rechtspflegeranwärter und mache mir langsam konkretere Gedanken, wohin es mich - soweit ich es beeinflussen kann - denn nach der Rechtspflegerprüfung verschlagen sollte.
Ich interessiere mich für verschiedene Tätigkeiten im Bereich der Justizverwaltung, vor allem für Personal- und Disziplinarsachen, und habe erfahren, dass es wohl auch die Möglichkeit geben soll, mit der Ausbildung (bzw. dem dualen Studium) zum Rechtspfleger beim Justizministerium meines Bundeslandes zu arbeiten.
Über keine Laufbahn als Rechtspfleger habe ich bisher widersprüchlichere Aussagen gehört als über die Arbeit im Justizministerium - manche sind begeistert, manche raten eindringlichst davon ab. Schwierige Entscheidung.
Ich habe hier einige Beiträge im Forum dazu gefunden, die allerdings größtenteils bereits über zehn Jahre alt sind. Da sich ja in dieser langen Zeit womöglich etwas geändert hat, würde ich das Thema gerne nochmal in den Raum werfen.
Arbeitet jemand im gehobenen Dienst (3. Qualifikationsebene) in einem (Justiz-)Ministerium und kann berichten, wie es so ist?
Vor allem die Weisungsgebundenheit wird ja immer als sehr negativ dargestellt. Ist es denn wirklich so, dass man nichts selbständig erledigen und entscheiden darf und quasi nur wie eine Art „Handlanger“ arbeitet oder ist das nicht richtig oder überholt?
Vielen Dank!