Versetzungsantrag zurücknehmen

  • Es gibt dabei schon eine zeitliche Grenze. Eine Rücknahme ist (nur) bis zur Bekanntgabe der Versetzungsentscheidung möglich. Spätere Rücknahmen sind ggf. als Antrag auf Rückversetzung zu werten. Ggf. kommt eine Anfechtung in Betracht. Siehe näher Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, § 4 Rn. 8, dort Fn 35 (gibt es bei beck-online).

  • Wobei die personalverwaltende Stelle vor allem bei lange zurückliegenden Versetzungsanträgen durchaus nochmal nachfragt, ob diese noch weiter verfolgt werden, wenn sich - teilweise nach Jahren - dann doch noch eine Möglichkeit ergibt.

    Eine Versetzung "aus heiterem Himmel" aufgrund eines 2 Jahre alten Versetzungsgesuch dürfte eher unwahrscheinlich sein ;)

    Grundsätzlich gilt: Redet mit eurer Verwaltung oder der personalverwaltenden Stelle. Reden hilft. Vor allem miteinander, nicht übereinander.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Manche Obergerichte sagen auch "Bitte wiederholt den Versetzungsantrag jedes Jahr, solange ihm nicht entsprochen werden konnte. Sonst wird angenommen, dass ihr ihn nicht weiter verfolgen wollt." - was im Ergebnis einer fingierten Rücknahme nahe kommt, ohne eine zu sein.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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