Erbscheinsverfahren bei abwesendem Miterben

  • Hallo zusammen,

    die Tochter der Erblasserin möchte gern (muss) einen Erbschein zur Grundbuchberichtigung beantragen. sie weiß, dass die Erblasserin verheiratet war. Eine Scheidung gab es nicht. Der Ehemann ist nur namentlich bekannt und nicht auffindbar.

    Was für Möglichkeiten bestehen für die Tochter, einen Erbschein zu beantragen? Kann ein Abwesenheitspfleger für die Anhörung im Erbscheinsverfahren herangezogen werden?

    Mit einem Teilerbschein kommt sie ja im Grundbuch nicht weiter.

    Vielen Dank bereits im Voraus für eure Anregungen! :)

  • Wir haben in einer eigenen Sache in der Familie mal ein Aufgebotsverfahren durchlaufen müssen. Der "verschollene" Bruder meines Mannes wurde mit seinem Erbanteil aufgeboten und nach Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses wurde der Erbschein für die beiden verbleibenden Geschwister erteilt... dauert halt alles.....

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
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    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • Ob die Erblasserin zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war, lässt sich ganz einfach der Sterbeurkunde entnehmen. Insofern verwirrt mich die vorsichtige Schilderung zum Familienstand im Ausgangspost.

    Nähere Daten des Ehemannes bekommt man über das Standesamt der Eheschließung. Das entsprechende Standesamt findet man im Zweifel über das Geburtsstandesamt der Erblasserin heraus. Sobald man mehr Daten hat, kann man i.d.R. eine EMA durchführen und den Ehemann hoffentlich finden. Sollte das nicht klappen, müsste man sich weitere Ermittlungsmöglichkeiten überlegen.

    Ansonsten kann sie (derzeit) allenfalls einen Mindestteilerbschein beantragen, da auch keiner wissen dürfte, ob der Ehemann die Erbschaft überhaupt angenommen hat. Über den offenen Teil könnte dann Nachlasspflegschaft angeordnet werden. Ggf. könnte sie das auch anregen. Wer Erbe über den offenen Teil ist, ist unbekannt und es scheint ein Sicherungsbedürfnis in Form des Grundbesitzes zu bestehen.

  • Der Ehemann ist nur namentlich bekannt und nicht auffindbar.

    Was heißt denn konkret "nicht auffindbar"? v.A.w. nach unbekannt abgemeldet oder verzogen ins Ausland? Dann ist im Zweifel auch unbekannt, ob er den Erbfall überhaupt erlebt hat? Dürfte dann in der Sterbeurkunde überhaupt "verheiratet" stehen?

    Falls EMA-Möglichkeiten aus den vorgenannten Gründen erfolglos bzw. ausgeschöpft, könnte evtl. auch eine Anfrage an das Geburtsstandesamt des Ehemannes noch weitere Informationen bringen, sofern dieses in Deutschland liegt. Aus den beim Geburtseintrag vorliegenden Hinweisen und Randvermerken kann man manchmal auch noch Rückschlüsse auf einen Aufenthaltsort ziehen und hat einen neuen Ansatzpunkt für Ermittlungen. Ggf. könnte dort auch der Sterbefall vermerkt sein.

  • Ansonsten kann sie (derzeit) allenfalls einen Mindestteilerbschein beantragen, da auch keiner wissen dürfte, ob der Ehemann die Erbschaft überhaupt angenommen hat. Über den offenen Teil könnte dann Nachlasspflegschaft angeordnet werden. Ggf. könnte sie das auch anregen. Wer Erbe über den offenen Teil ist, ist unbekannt und es scheint ein Sicherungsbedürfnis in Form des Grundbesitzes zu bestehen.

    Dann wie oben geschrieben.

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