Hallo zusammen,
die Tochter der Erblasserin möchte gern (muss) einen Erbschein zur Grundbuchberichtigung beantragen. sie weiß, dass die Erblasserin verheiratet war. Eine Scheidung gab es nicht. Der Ehemann ist nur namentlich bekannt und nicht auffindbar.
Was für Möglichkeiten bestehen für die Tochter, einen Erbschein zu beantragen? Kann ein Abwesenheitspfleger für die Anhörung im Erbscheinsverfahren herangezogen werden?
Mit einem Teilerbschein kommt sie ja im Grundbuch nicht weiter.
Vielen Dank bereits im Voraus für eure Anregungen!