Guten Tag,
ich habe einen Antrag nach § 727 ZPO auf Titelumschreibung zugunsten der unbekannten Erben vorliegen. Der Gläubiger aus dem zuvor bereits ergangenen KfB ist vor Beginn der ZV verstorben und jetzt hat der RA des Gläubigers einen Antrag nach § 727 ZPO gestellt.
Ich tendiere dazu den Antrag abzulehnen. Ich kenne nur eine Kostenfestsetzung gegen unbekannte Erben aber nicht für unbekannte Erben. Außerdem bin ich der Meinung, der RA hätte wenn überhaupt irgendwelche Erbnachweise vorlegen müssen- wer weiß ob überhaupt Erben vorhanden sind.
Hattet ihr schon mal einen solchen Fall?