Rechtsnachfolger gesucht

  • Guten Morgen,

    ich habe hier eine blöde Sache?(. Ich suche schon einige Zeit nach einem Rechtsnachfolger.

    Es ist nämlich eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Bohr-, Schürf- und Ausbeutungsrecht) für eine Gewerkschaft STARK in Hannover im Grundbuch eingetragen. Bislang habe ich noch nicht rausfinden können, an wen ich mich hier wenden kann, um die Löschungsbewilligung für das Recht zu erhalten.

    Meine letzte Anfrage habe ich an die IG BCE Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Hannover gerichtet, aber leider (bislang) noch keine Antwort erhalten.

    Meine Fragen an Euch:

    • Hat einer von Euch zufällig mit dieser Gewerkschaft STARK in Hannover zu tun gehabt und kann mir sagen, wer der Rechtsnachfolger ist bzw. an wen ich mich wenden kann, um die Löschungsbewilligung zu erhalten?
    • Sollte ich nichts rausfinden können, was kann ich sonst tun, um das Recht löschen zu lassen?

    Danke bereits jetzt für Eure Antworten :).

  • Bist du sicher, dass es sich um eine Gewerkschaft handelt? Was sollte die mit einer solchen Dienstbarkeit anfangen? Eventuell ist es ein Schreibversehen. Das Handelsregister bringt bei der Suche nach St*** in Hannover diverse Treffer. Außerdem gibt es eine St*** Group Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main.

  • Tja ...

    Also wir haben vor einiger Zeit eine Teilungserklärung beurkundet und nach der Aufteilung in Wohnungseigentum ist das Recht für die Gewerkschaft STARK so wieder in die Wohnungsgrundbücher übertragen/eingetragen worden.

    Von daher bin ich davon ausgegangen, dass das Grundbuchamt das bei der Übertragung überprüft ... oder irre ich mich?

    Wie auch immer: Das Recht ist definitiv für eine Gewerkschaft namens STARK eingetragen.

    Die Bewilligungen datieren übrigens vom 02.07. bzw. 11.09.1930 sowie 11.12.1930, eingetragen wurde das Recht ursprünglich am 03.02.1932.

    ?(?(?(

  • Gewerkschaft ist hier wohl nicht im Sinne einer Arbeitnehmervertretung zu sehen.


    Ich würde es bei der Bergbehörde des jeweiligen Bundeslandes versuchen. Dort werden die entsprechenden Betriebsgenehmigungen erteilt.

    Bergaufsicht | Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

    Einmal editiert, zuletzt von Katastertroll (5. März 2024 um 12:15) aus folgendem Grund: Edit: Link eingefügt.

  • Gewerkschaft ist hier wohl nicht im Sinne einer Arbeitnehmervertretung zu sehen.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bergrechtliche_Gewerkschaft


    Ich würde es bei der Bergbehörde des jeweiligen Bundeslandes versuchen. Dort werden die entsprechenden Betriebsgenehmigungen erteilt.

    https://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/bergau…fsicht-636.html

    Das ist ein super Tipp! :thumbup:Ganz herzlich Dank!:):love: Da werde ich jetzt mal gleich hinschreiben!!

    :)

  • Hier ging es schon einmal um eine solche Gewerkschaft...

    FED
    24. Juli 2019 um 10:43

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Also wir haben vor einiger Zeit eine Teilungserklärung beurkundet und nach der Aufteilung in Wohnungseigentum ist das Recht für die Gewerkschaft STARK so wieder in die Wohnungsgrundbücher übertragen/eingetragen worden.

    Von daher bin ich davon ausgegangen, dass das Grundbuchamt das bei der Übertragung überprüft ... oder irre ich mich?

    Ich übernehme bei WEG-Aufteilung ein eingetragenes Recht grundsätzlich 1:1 ohne weitere Prüfung, weil sich das Recht am aufgeteilten Grundstück fortsetzt.

    Hier wurden ja schon Tipps gegeben und das Recht ist auch sehr alt. Aber zukünftig bitte ich zu beachten, dass nach den Forenregeln ein Klarnamenverbot für konkrete Verfahrensbeteiligte besteht.

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