Moin,
leider hat die SuFu nichts Passendes zu unserem Fall angezeigt (dürfte auch eher nicht allzu häufig vorkommen): Die Schuldnerin des Verfahrens erhält durch Beschluss vom 31.01. die RSB erteilt, da alle Forderungen befriedigt sind (im laufenden Verfahren). Im Nachhinein wird jedoch bekannt, dass sie am 30.01. verstorben ist. Wie ist jetzt zu verfahren? Muss die Erteilung der RSB förmlich aufgehoben werden oder ist sie einfach (durch den Tod der Schuldnerin) nicht wirksam geworden? Das Verfahren muss ich wohl überleiten in ein Nachlassinsolvenzverfahren!?!