Das Insolvenzverfahren wurde am 27.02.2024 als schriftliches Verfahren eröffnet. Prüfungsstichtag ist der 27.05.2024.
Vom Insolvenzverwalter wurde mir mit Schreiben vom 06.03.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Ich würde die Veröffentlichung vornehmen.
Ich hatte das noch nie. Ist darüber hinaus - vor allem im Hinblick auf den Prüfungsstichtag - noch irgendetwas zu beachten, außer, dass das Verfahren am Ende nicht aufgehoben sondern eingestellt wird?