Schreibfehler im Aufgebot und Ausschließungsbeschluss

  • Hallo,

    folgendes Problem:

    Aufgebotsverfahren zum Zwecke Ausschließung Grundstückseigentümer durchgeführt und auch abgeschlossen. Nach Abschluss des Verfahrens fällt auf, dass das Grundbuchblatt falsch bezeichnet wurde im Aufgebot und Ausschließungsbeschluss (Zahlendreher).

    Ich würde jetzt einen Berichtigungsbeschluss gem. § 42 FamFG machen und diesen sowie das Aufgebot unter neuer Fristsetzung zur Anmeldung von Rechten veröffentlichen und nach Fristablauf dann entsprechend gleiches mit dem Ausschließungsbeschluss tun.

    Oder muss hier ein komplett neues Aufgebotsverfahren, neuer Antrag, Aufgebot und Ausschließungsbeschluss durchgeführt werden?

    Einfach den Ausschließungsbeschluss (bereits rechtskräftig) durch Beschluss gem. § 42 FamFG zu berichtigen geht ja wohl nicht oder? Sonst könnten ja Dritte (potentielle Anmeldende von Rechten) mit ihrem Recht verletzt werden.


    Mfg


    Cato

  • Also ich habe mich immer auf den Standpunkt gestellt, dass Schreibfehlerberichtigungen eingeschränkt gehen.

    Wird als eingetragener Berechtigter z.B. statt "Maximilian Mustermann" ein "Maximmilian Mustermann" genannt, hat das eigentlich keine Auswirkungen auf den Rechtsverkehr. Der Berechtigte und das Grundstück können anhand der sonstigen Daten hinreichend genau identifiziert werden. In einem solchen Fall würde ich einfach den Ausschließungsbeschluss nach § 42 FamFG berichtigen.

    Bei kritischen Fehlern (z.B. falscher Grundstücksbeschrieb) können potentielle Berechtigte die Anmeldung schuldlos versäumt haben. In diesem Fall wird das Aufgebot zu wiederholen sein. Einen neuen Antrag brauchst du meiner Meinung nach nicht und die zusätzlichen Veröffentlichungskosten fallen unter § 21 GNotKG.

  • Lag der Zahlendreher bei Gericht oder war der schon im Antrag?

    War der Antrag schon fehlerhaft, muss der mE neu gestellt werden. Ansonsten "genügt" eine Wiederholung des Verfahrens.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das ist mir auch schon passiert.

    Ich habe das so gehandhabt wie Corypheus: neues Aufgebot und neuer Ausschließungsbeschluss unter dem gleichen Aktenzeichen, Veröffentlichungskosten werden nicht in Rechnung gestellt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!