Hallo,
folgendes Problem:
Aufgebotsverfahren zum Zwecke Ausschließung Grundstückseigentümer durchgeführt und auch abgeschlossen. Nach Abschluss des Verfahrens fällt auf, dass das Grundbuchblatt falsch bezeichnet wurde im Aufgebot und Ausschließungsbeschluss (Zahlendreher).
Ich würde jetzt einen Berichtigungsbeschluss gem. § 42 FamFG machen und diesen sowie das Aufgebot unter neuer Fristsetzung zur Anmeldung von Rechten veröffentlichen und nach Fristablauf dann entsprechend gleiches mit dem Ausschließungsbeschluss tun.
Oder muss hier ein komplett neues Aufgebotsverfahren, neuer Antrag, Aufgebot und Ausschließungsbeschluss durchgeführt werden?
Einfach den Ausschließungsbeschluss (bereits rechtskräftig) durch Beschluss gem. § 42 FamFG zu berichtigen geht ja wohl nicht oder? Sonst könnten ja Dritte (potentielle Anmeldende von Rechten) mit ihrem Recht verletzt werden.
Mfg
Cato