Guten Morgen,
ich habe ein grundsätzliches Verständnisproblem:
Ich habe eine Teilungsversteigerung, in der eine (unbedingte) Rückauflassungsvormerkung der Gemeinde eingetragen ist und bestehen bleibt. Der abgesicherte Anspruch beinhaltet u.a., dass der Eigentümer innerhalb der nächsten Jahre (gilt zeitlich auch noch) nicht berechtigt ist, das Grundstück weiterzuverkaufen, es zu belasten oder zu vermieten.
Was bedeutet das nun für mein ZV-Verfahren? Wofür genau setze ich einen Wert fest? Ist das dann ein bestehenbleibendes Recht wie eine Grundschuld, die bestehen bleibt und aber auch im Gebot mit angerechnet wird?
Liebe Grüße