Ich habe eine Strafakte vorgelegt bekommen mit der Bitte, „weitergehende Ermittlungen in Polen zu veranlassen“:
Der Sachverhalt wird geschildert.
Dann „Ich bitte daher, die polnischen Behörden zu Ermittlungen bzw. zu einer Mitteilung darüber zu veranlassen, welche Anschrift in Polen von dem Angeklagten zum Zeitpunkt der Führerscheinausstellung am 09.03.2002 angegeben wurde und ober dieser im Jahr 2021 und 2022 für einen Zeitraum von mindestens 185 Tagen tatsächlich dort angemeldet bzw, wohnhaft war und ob es sich ggfs. um eine amtsbekannte Scheinanschrift handelt, die regelmäßig als Meldeanschrift genutzt wird, um einen Wohnsitz zur Erlangung einer Fahrerlaubnis vorzutäuschen.“
Ich bin für die Auslandssachen zuständig-
Meine Frage : Muss der Richter mir nicht genau sagen, was für ein Ersuchen nach welcher Vorschrift er will?
Bin ich dafür überhaupt zuständig? Und falls ja….wie mache ich da? Habe in Strafsachen außer Zustellungen gar keine Erfahrungen.