Hallo zusammen,
habe grade eine Ausschlagungserklärung auf den Tisch bekommen, bei der ich Fragen zur Wirksamkeit habe.
Ausgeschlagen wurde in New York. Vorgelegt wird eine Seite auf deutsch, die inhaltlich nicht zu beanstanden ist.
Darunter ist eine handschriftliche amerikanische Unterschriftsbeglaubigung. Es gibt kein offizielles Dienstsiegel nur einen Stempel, der so aussieht, wie ihn sich jedermann überall privat anfertigen kann.
Im Internet ist zu dem Namen des Notars nicht zu finden.
Durchwinken ?????