Gemeinschaftliches Testament trägt lediglich als Datumsangabe 2021 (kein Monat, kein Tag).
Es existiert ein danach datiertes gemeinschaftliches Testament mit der Datumsangabe 01.2022.
Eine anderweitige Feststellung nach § 2247 V 1 BGB ergibt sich nicht aus den Testamenten.
Würde mir eine Bestätigung d. überlebenden Ehepartner*in genügen? Gefällt mir nicht.
Vor Äonen gelernt: SOLL für uns gleich MUSS.
Wie sieht es hier mit dieser Sollvorschrift aus?
Wäre für Antworten dankbar.