Hallo liebes Forum,
ich bräuchte eure Hilfe. es geht um folgendes:
Mit liegt ein Antrag auf Eintragung der Aufteilung in Wohnungseigentum vor. Laut Beschrieb des Grundstücks handelt es sich u.a. um eine Wasserfläche. Nach § 5 Abs. 1 S. 1 WG-BW stehen ja Gewässer zweiter Ordnung im öffentlichen Eigentum der Gemeinde. Nach § 6 WG-Ba kann über das öffentliche Eigentum durch Privatgeschäft nicht verfügt werden.
Ich frage mich nun, können die Eigentümer (Privatpersonen) das Grundstück in Wohnungseigentum aufteilen? Brauche ich die Mitwirkung der Gemeinde wegen der Wasserfläche? Ich werde aus dem Wassergesetz nicht schlau.
Vielen Dank schonmal für alle Hilfen und Denkanstöße.
melanie