2023 wurde mittels Ersuchen aus Polen die Zustellung an A unter Blumenwiese str. beantragt. Im System erfasst und laut ZU auch da zugestellt wurde unter "Blumenstraße". Entsprechend habe ich die Zustellung bescheinigt (der Fehler ist mir leider nicht aufgefallen).
Jetzt lag eine neues Ersuchen aus Polen bzgl. A vor. Die Zustellung erfolgte unter der Anschrift Blumenwiese. A meldet sich jetzt und teilte mit, kein polnisch zu können und hat die Annahme verweigert und das Forblatt L entsprechend ausgefüllt.. Dazu 2 Fragen:
Bzgl. der ersten Zustellung: wie würdet Ihr da vorgehen? ein Schreiben an die ersuchende Behörde, dass A nicht unter der in der ZU-Bescheinigung gewohnt hat und die Zustellung fehlerhaft war?
Bzgl. der zweiten Zustellung: ZU-Bescheinigung ausfüllen und die Erklärung über die Annahmeverweigerung anhängen? (ich hatte den Fall noch nicht)