Hallo, eine Frage zur DS-Erklärung.
Arbeitgeber , Mdt. hat Pfändung im März erhalten. Ein AN hat Unterhaltschulden. Das Jobcenter will nun Lohnabrechnungen seit 2/23 bis jetzt. Die Frage, die Auskunft des DS ist doch erst ab Zustellung Pfüb verpflichtend, also ab März 2024. Es kann doch erst ab März abgeführt werden und nicht rückwirkend.....?