fehlende / unvollständige Adresse bei eingehendem Ersuchen

  • Hallo zusammen,

    mir liegt ein eingehendes Zivilersuchen um Zustellung aus der Türkei vor.

    Die Adresse des Zustellempfängers wurde lediglich angegeben mit: Musterhausen (als Beispiel).

    Keine Postleitzahl, keine Straße ... nichts.

    Kann das Ersuchen so bearbeitet werden?

    Oder gilt die Adresse des Zustellempfängers dann nicht als unbekannt?

    Ist das eine Sache, die von der Prüfstelle zu beanstanden wäre?

    Oder muss das Gericht in Musterhausen dies so hinnehmen und eine Einwohnermeldeamtsanfrage machen?

    Das kommt mir irgendwie nicht so richtig vor.

    Da ich aber das Gefühl habe etwas zu übersehen, dachte ich mir ich wende mich mal an die Forengemeinde.

    :)

  • Aus praktischen Gründen (d.h. ich könnte das Ersuchen erledigen) würde ich hier eine EMA-Anfrage machen. Wenn eine zustellfähige Anschrift existiert und Du auch der Überzeugung bist, dass es sich dabei um den richten Empfänger handelt (evtl. Geburtsdatum abgleichen, wenn bekannt), dann würde ich zustellen.

    Alternativ kannst Du aber auch mal bei Deiner Prüfstelle anrufen. Damit habe ich bislang ganz gute Erfahrungen gemacht. Zusammen findet man meistens eine Lösung.

    Wir sind zu allem bereit, aber zu nichts zu gebrauchen.

  • Ich schaue meistens noch in den zuzustellenden Unterlagen, ob ich was finde.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ich habe im Privaten schon erlebt (wenn auch wirklich nur 1x, aber dieses eine Mal war es eben so), dass eine Urlaubskarte mit "Spitzname, Musterhausen" ankam (vielleicht noch mit "Deutschland", falls sie aus dem Ausland kam, weiß ich aber nicht mehr). Wenn einen der Postbote kennt... Insoweit, versuchen.

    Dienstlich kamen Ersuchen schon zurück, mit dem Hinweis, dass wir die Adresse unvollständig angegeben hätten. Ob dort ermittelt wurde, keine Ahnung. Das sehe ich aber nicht als Aufgabe der Zustellungsstelle an. Auch nicht, wenn wir die Zustellungsstelle sind.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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