Erblasser X hat die österreichische Staatsbürgerschaft. Er hatte seinen letzten gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland.
In einem privatschriftlichen Einzeltestament hat X verfügt, dass unabhängig von seinem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt seines Todes für die Rechtsnachfolge von Todes wegen österreichisches Erbrecht gelten soll. Das Testament enthält nur eine Erbeinsetzung seiner Kinder A, B und C zu gleichen Teilen.
Nach österreichischem Recht geht der Nachlass wohl erst nach Abgabe einer Erbantrittserklärung und der Einantwortung durch ein österreichisches Verlassenschaftsgericht auf den/die Erben über.
Meine Fragen:
1.) Da alle Erben selbst in Österreich wohnen können diese doch gem. Art. 5 EuErbVO einen Gerichtsstand vereinbaren, nämlich in Österreich. Kann ich sie hierzu auffordern? Welches Gericht in Österreich wäre dann örtlich zuständig?
2.) Oder kann ich mich auf Antrag eines der Erben gem. Art. 6 EuErbVO für unzuständig erklären lassen? Wie mache ich das?
3.) Bin ich überhaupt zuständig, wenn nein welches Gericht in Österreich ist dann örtlich zuständig (Letzter Wohnort in Österreich?)und eröffne ich das Testament und schicke es dann an dieses Gericht
4.) Wenn 1.) bis 3.) nicht möglich sind und ich tätig werden muss, dann eröffne ich das Testament und verschicke es an die Erben, was muss ich dann tun? Einantwortung oder ist diese nur bei gesetzlicher Erbfolge erforderlich?
5.) Wenn die Einantwortung erforderlich ist, was ist dann zu tun bzw. wie läuft das ab?
Ich habe im Forum nichts gefunden, vielleicht hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall?