Nachlasspflegschaft, Erbenermittlung, Fiskus

  • Hallo liebe Kollegen,

    in einer Pflegschaft gehören zum Nachlass u.a. ein bebautes, unvermietetes Grundstück (wertmäßig größter Teil und tolles Objekt) und Sparvermögen.

    Der NLP hat die Erbfolge bis in die 3. Ordnung (nicht komplett) ermittelt. Dann hat er nach Rücksprache mit mir die Sache an ein Erbenermittlungsbüro (EE) übergeben. Die Ermittlungen erfolgen auf eigenen Risiko des EE, der seine Vergütung im Erfolgsfall von den ermittelten Erben bekommen soll/will.

    Nach über 2,5 Jahren hat der EE Erben ermittelt. Diese weigern sich jedoch, eine Vergütungsvereinbarung mit dem EE abzuschließen. Nach den mir über den Pfleger mitgeteilten Informationen soll die Auseinandersetzung wohl sehr „intensiv“ gewesen sein. Dabei hätten die Erben mit Schadenersatzansprüchen gedroht und wollten nun selbst ermitteln.

    Der EE absolut nicht bereit, dem Pfleger bzw. mir die Erben mitzuteilen.

    Für mich stellt sich jetzt das Problem, wie es mit der Pflegschaft weitergeht.

    Eine Feststellung des Erbrechtes des Fiskus ist m.E. nicht möglich, da glaubhaft bekannt ist, dass Erben vorhanden sind.

    Ich sehe auch keine Möglichkeit, den EE zu zwingen, seine Ermittlungsergebnisse mitzuteilen. Zwangsmittel gibt es m.E. dafür nicht. Ich möchte mich hier auf rechtlich absolut sicherem Terrain bewegen und habe durchaus Verständnis für seine Sicht. Schließlich haben wir (Pfleger und ich) das „unsichere“ Verfahren akzeptiert. Ebenso kann ich den Erben, nüchtern betrachtet, keinen Vorwurf machen.

    Ich kann auch nicht einfach abwarten, bis sich der oder die Erben nach ihren Ermittlungen vielleicht von selbst melden oder auch nicht. Schließlich ist es meine Pflicht, die Erben zu ermitteln. Mir sitzt nun auch die Zeit im Nacken. Wenn ich davon ausgehe, dass weitere Zeit vergeht, habe ich mit dem Grundstück ein großes Problem. Bisher war es möglich, von dem Geld das Grundstück zu sichern, zu versichern und kleine Reparaturen zu bezahlen. Aber diese Möglichkeiten sind endlich, das Grundstück wird nicht besser und der nächste Winter kommt bestimmt.

    Ich habe nun ernsthaft das Problem, dass ich durch die Einschaltung des EE über 2 Jahre verloren habe, die den Nachlass bereits jetzt erheblich geschmälert haben.

    Habt Ihr einen Rat für mich? Vielen Dank!

  • Ich habe den Erbenermittler in einem solchen Fall einmal als Zeugen vorgeladen und bekam dann alle Auskünfte und Urkunden, ohne dass der Termin letztlich stattfinden musste. Der Erbenermittler hatte eingesehen, dass er in dem besagten Fall halt "Pech" gehabt hat und so hat er die Sache zähneknirschend abgehakt. So ist das dann eben mit dem "auf eigenes Risiko tätig werden".

    Wenn man diese Verfahrensweise nicht einschlagen möchte, sehe ich eigentlich nur den Weg einer mit sämtlichen bekannten verwandtschaftlichen Details (samt aller Namen, Geburts- und Sterbedaten) und mit Angabe von Höhe und Zusammensetzung des Nachlasses versehenen öffentlichen Aufforderung im Bundesanzeiger (Kosten im elektronischen Bundesanzeiger sind zu vernachlässigen). Wenn man Glück hat, liest es zumindest einer der "gefundenen" Erben (was sie nach Sachlage auch tun sollten, wenn sie schon von der Erbschaft wissen) und wenn man weniger Glück hat, stürzt sich vielleicht ein anderer Erbenermittler darauf. Denn man braucht nur "einen" Erben finden, dann hat man wahrscheinlich auch alle anderen.

    Die dritte Möglichkeit wäre, das nunmehr der Nachlasspfleger mit dem Erbenermittler eine Vergütungsvereinbarung trifft - was ja grundsätzlich möglich wäre. Wenn man allerdings schon weiß, dass Erben gefunden wurden und diese eine Vergütungsvereinbarung nicht unterzeichnen möchten, wäre das vielleicht ein etwas gewagtes Vorgehen.

    Ich habe mal bei einem "Riesennachlass" in der US Today eine ellenlange Suchanzeige veröffentlicht und - man glaubt es kaum - es hat sich dann auch "der Richtige" gemeldet.

  • Mit welchen Mittel will man den EE zwingen, kostenlos die Informationen und Urkunden herzugeben?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Sowohl der NLP als auch ich haben den EE bereits um die Bekanntgabe der Erben gebeten und auch nachdrücklich aufgefordert. Er lehnt das kategorisch ab. Wie gesagt, ich möchte mich da rechtlich auf sicherem Terrain bewegen. Den EE als Zeugen zu befragen, würde ich nur machen wollen, wenn ich eine Handhabe hätte, wonach er die Erben mitteilen muss. Das Glück, dass er freiwillig und vielleicht noch vor einer Befragung die Erben mitteilt, habe ich nicht. Der EE hat ganz klar deutlich gemacht, dass er auf keinen Fall kostenfrei Auskünfte gibt. Aus seiner Sicht ist das auch nicht unverständlich. Wenn das Schule macht…


    In der Tat hatte der EE das Angebot gemach, ihm die Angaben ausschließlich zum vollen Preis zu den Erben „abzukaufen“ und aus dem Nachlass zu bezahlen. Das hatte der Pfleger ihm gegenüber bereits aus folgenden Gründen abgelehnt:

    1. Es gibt keine vertragliche Basis. Im Gegenteil, der EE sollte ausdrücklich keine Vergütung aus dem Nachlass erhalten.

    2. Der ermittelte Erbe hat eine Vergütung, zumindest in dieser Höhe, abgelehnt. Auch wenn er im Verfahren konkret noch nicht „beteiligt“ ist, tue auch ich mich, genau wie Cromwell, im Wissen darum, schwer.

    3. Ein großes Problem gibt es auch mit der Höhe der Vergütung. Ausgehend von der Plicht des Nachlassgerichtes die Erben zu ermitteln und der Möglichkeit der Bestellung eines Pflegers mit seiner Vergütung, sprengt die Forderung des EE alle Dimensionen. Bei einer großzügig bemessenen Überschlagsrechung nach dem vom EE mitgeteilten Tätigkeiten würde ein Stundensatz im oberen 3- oder sogar 4- stelligen Bereich liegen. Vom Stundensatz eines Pflegers aus herangegangen, hätte der EE wohl Tag und Nacht pausenlos an der Sache arbeiten müssen. Das Argument, wonach die Kosten für den EE durch eingesparte Vergütung für den Pfleger, da dieser nicht ermittelt, kompensiert werden, greift (jedenfalls hier) nicht.

    Das vom EE angeführte Argument, dass er auf eigenes Risiko arbeitet und daher auch Verfahren hat, wo er keine Vergütung erhält und sich das „ausgleichen“ muss, halte ich gerade bei einer Zahlung durch einen Pfleger für äußerst riskant. Der Pfleger, der fremdes Vermögen verwaltet, würde dann für Leistungen zahlen, die nicht für dieses Verfahren erbracht wurden. Wenn ich mir überlege, wie penibel wir die Rechnungslegungen von Pfleger, Betreuer usw. prüfen und uns Kassenzettel vorlegen lassen, geht das wohl kaum.

    Ich verstehe das Argument des EE aus seiner Sicht durchaus. Wenn das von Erben akzeptiert wird, ist das in Ordnung. Andererseits hätte der EE ja kein Risiko, wenn seien Vergütung im Zweifel ohnehin vom NLP bezahlt wird.


    Die Sache mit dem Bundesanzeiger ist von sehr vielen Glücksmomenten abhängig. Dass die Erben das lesen, ist unwahrscheinlich, auch wenn sie das sollten. Wenn sich jetzt weitere EE darauf stürzen, werden die Erben die Vergütungsansprüche ohnehin auch ablehnen.

    Wenn ich davon ausgehe, dass dadurch wieder Zeit vergeht, habe ich irgendwann mit dem Grundstück ein Problem.

  • Ich schätze mal, dass der Erbenermittler einen prozentualen Anteil vom Nachlass verlangt. Das ist an sich nicht unüblich und deswegen kann man das auch nicht in einen Stundensatz umrechnen.

    Noch einmal zurück zum Bundesanzeiger: Wenn ich von einem Erbenermittler "gefunden" werde, ich dessen Honorar ablehne und selbst versuchen möchte herauszubekommen, wo "mein" Nachlass zu finden ist, dann gibt es hierfür nicht viele Möglichkeiten. Entweder ich lese den Bundesanzeiger - was online kein Problem und bei dieser Sachlage geradezu ein "Muss" ist. Oder ich schreibe alle deutschen Nachlassgerichte unter Angabe möglichst genauer Daten an. Das ist eine schöne Herausforderung, wenn man bedenkt, dass es alleine in Niedersachsen 80 Nachlassgerichte gibt.

    Oder in den großen Tageszeitungen (SZ, Frankfurter Allgemeine etc. pp.) inserieren. Die Kosten trägt der Nachlass, aber diese dürften sicher beträchtlich sein.

  • Wenn ich davon ausgehe, dass dadurch wieder Zeit vergeht, habe ich irgendwann mit dem Grundstück ein Problem.

    Das Problem mit dem Grundstück lässt sich lösen, indem man es verkauft.

    Das Problem mit dem Erbenermittler ist halt ein Problem für sich. Jetzt, da man weiß, dass Ermittlungen erfolgversprechend sind, kann der Nachlasspfleger einen anderen Erbenermittler beauftragen, und zwar nicht auf Prozente, sondern auf Stundenhonorar mit der Verpflichtung die Ergebnisse und Urkunden herauszugeben.

  • Dann muss eben zur Not weiter verwaltet und durch den NLP die Erbenermittlung betrieben werden.

    Zuletzt (wenn sich kein Erbe so ermitteln lässt) bliebe die Liquidierung des Nachlasses um diesen sodann für unbekannte Erben zu hinterlegen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Es besteht kein Grund für eine Veräußerung, zumal sich ein bestellter Verfahrenspfleger einer solchen Veräußerung nach Sachlage vermutlich widersetzen würde.

    Nimmt der Nachlasspfleger eben mit nachlassgerichtlicher Genehmigung einen Überbrückungskredit in Form einer Girokonto-Überziehungsmöglichkeit mit vereinbartem Zinssatz auf.

  • Und dann?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ich hatte den Fragesteller so verstanden, dass lediglich Geld zum Unterhalt des Grundbesitzes fehlt. Aber deswegen kann man nicht gleich ein "tolles Objekt" (so der Fragesteller) verscherbeln, wenn vielleicht für die nächsten ein bis zwei Jahre nur ein paar zehntausend Euro fehlen.

    Für das Problem des Fragestellers ist mir vielleicht noch eine Idee gekommen, die ich aber hier nicht zum Besten geben will. Du kannst dem Fragesteller gerne meine Kontaktdaten (Mail/Tel.) weiterleiten, falls er das wünscht.

  • Ok Cromwell. Soll ich?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ich warte auf PN.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Guten Morgen!

    Jetzt, da man weiß, dass Ermittlungen erfolgversprechend sind, kann der Nachlasspfleger einen anderen Erbenermittler beauftragen, und zwar nicht auf Prozente, sondern auf Stundenhonorar mit der Verpflichtung die Ergebnisse und Urkunden herauszugeben.

    Vielen Dank für den Tipp. Ich habe das gleich an den Pfleger weitergeleitet. Er soll prüfen, ob das finanziell machbar ist. Es muss ja wieder mit einer Bearbeitungszeit von über 2 Jahren gerechnet werden. In dieser Zeit müssen die Sicherung der Immobile und die Kosten der Pflegschaft bezahlt werden. Weiterhin muss genug Geld da sein, um den 2. EE zu bezahlen. Er hat ja dann einen Anspruch darauf. Der Pfleger will jetzt anhand des geschätzten Aufwandes des 1. EE mal das Gesamthonorar des neuen EE überschlagen. Hoffentlich dehnt er die Suche nicht unnötig aus, damit er mehr Geld bekommt, um so den „Verlust‘“ gegenüber einer prozentualen Vergütung etwas abzufedern.


    Das Problem mit dem Grundstück lässt sich lösen, indem man es verkauft.

    Das habe ich mit dem Pfleger auch schon erörtert. Wir tun uns damit sehr schwer.

    1. Das Grundstück ist von der Sache her wertvoll und unwiederbringlich, allerdings ein „Rohdiamant“. Es erzielt zwar derzeit keine Einnahmen, wird aber bei einem entsprechenden Management sehr renditestark sein. Im Rahmen der Pflegschaft lässt sich das nicht realisieren.

    2. Ursächlich für den (Not-) Verkauf wäre derzeit der Zeitverzug, den uns die Sache mit dem EE eingebracht hat. Es handelt sich hier um ein besonderes Objekt, bei dem, bei richtigem Management, mit einer überproportionalen Wertsteigerung zu rechnen ist. Der Verkauf wäre ein so offensichtliches Verlustgeschäft, dass der Pfleger (und wohl auch ich persönlich) selbst nie machen würde.

    Der Pfleger müsste ja den Verkauf betreiben und ich müsste genehmigen????? Ich muss gerade hier besonders damit rechnen, dass sich die Erben tatsächlich melden.


    Nimmt der Nachlasspfleger eben mit nachlassgerichtlicher Genehmigung einen Überbrückungskredit in Form einer Girokonto-Überziehungsmöglichkeit mit vereinbartem Zinssatz auf.

    Funktioniert das? Geben Banken einen Kredit im 4-5-stelligen Bereich an unbekannte Erben (vertreten durch den NPL), ohne dass über Jahre und auf unabsehbare Zeit Zinsen und Tilgung gezahlt werden? Hat damit jemand Erfahrung?


    Was mich noch sehr bewegt, ist die Sache mit dem Schadenersatz. Sollten z.B. durch einen neuen Erbenermittler (Vergütung auf Stundenbasis) oder den Nachlasspfleger die Erben ermittelt werden, könnten die wegen des Zeitverzugs und den daraus entstandenen Kosten Schadenersatz verlangen? Sie können berechtigt fragen, warum die Sache zuvor einem EE ohne Mitteilungspflicht übergeben wurde. Der Schaden lässt sich anhand der RL und der Verfahrenskosten klar beziffern. Was meint Ihr dazu?

  • Zur Kreditaufnahme: Ich habe das einmal in einem Betreuungsverfahren praktiziert, bei welchem die alte Dame in ihrem Haus bleiben wollte (mit 24-Stunden-Rundum-Pflege, die viel mehr kostete als ein Pflegenheimaufenthalt), dafür aber kein Geld da war. Es wurde dann ein tilgungsfreier Kredit in ausreichender Höhe von 200.000 DM aufgenommen und von der Darlehensvaluta wurden sowohl die Kreditzinsen als auch die Pflege bezahlt. Als die Dame dann starb, war das Geld im Wesentlichen aufgebraucht und die Kreditverbindlichkeiten gingen auf die Erben über.

    Zur Haftung bzw. zum Schadensersatz: Es ist der Regelfall, dass ein Erbenermittler auf eigenes Risiko tätig wird, denn wenn der Nachlasspfleger mit ihm eine Vergütungsvereinbarung schließt, hat der Erbenermittler seine Vergütung auch verdient, wenn er keine Erben findet. Es ist daher grundsätzlich richtig, den Nachlass von solchen Kosten freizuhalten. Wenn aber - wie vorliegend - Erben ermittelt wurden und die Dinge letztlich aus den bekannten Gründen nicht vorwärts gehen, ist insoweit aber eine andere Sachlage eingetreten, weil die einem zweiten Erbenermittler zuerkannte Vergütung nun dazu dient, bereits anderweitig ermittelte Erben zu finden, was natürlich grundsätzlich in deren Interesse ist, zumal wenn die Vergütung für den zweiten Erbenermittler viel geringer ist als diejenige, die der erste (vergeblich) verlangt hat.

    Zur Beteiligung der Öffentlichkeit: Gerade wegen der Haftungs- und Schadensersatzfrage würde ich versuchen, die Erben nun selbst mittels öffentlicher Bekanntmachungen zu finden (Bundesanzeiger, große Tageszeitungen etc.). Denn dies zeigt das Bestreben, den Erben die Kosten für einen Erbenermittler insgesamt ersparen zu wollen. Wenn dies dann - meinetwegen nach drei bis sechs Monaten - keinen Erfolg hat, kann man immer noch einen zweiten Erbenermittler auf Honorarbasis beauftragen.

    Aber wie gesagt, ich hätte da vielleicht noch eine andere Idee (siehe Austausch mit TL weiter oben).

    Veräußerung: Würde auch für mich nach Sachlage nicht in Betracht kommen.

  • Zur Kreditaufnahme: ... ein tilgungsfreier Kredit in ausreichender Höhe von 200.000 DM aufgenommen und von der Darlehensvaluta wurden sowohl die Kreditzinsen als auch die Pflege bezahlt.

    Ich fürchte, seit Basel III macht keine Bank mehr so etwas mit.

    Doch - Immobilienverzehrkredite (Umkehrhypotheken) sind nach wie vor zu haben

    siehe auch: https://www.dnoti.de/gutachten/deta…93394c5ea58bc2e

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Was heute unter dem Label "Verbraucherschutz" verkauft wird, hat sich zunehmend zu einer Alters- und Betreutendiskriminierung ausgewachsen, welcher der Gesetzgeber tatenlos zusieht.

    Lies: "die vom Gesetzgeber so gewollt ist".

    Liegt natürlich auch daran, dass die frühere Rechtslage weniger "reputablen" Akteuren Tür und Tor geöffnet hat. Siehe auch schon: AGB-Gesetz.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Man findet als Nachlasspfleger kaum eine Bank, die rechtskonform Pflegschaftskonten führt. Eine zu finden, die einem ohne Zins- und Kapitaldienst auch noch einen Kredit gibt, dürfte fast unmöglich sein.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!