Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Daher könnte es kein Zufall sein, dass mehrere Bundesländer über den elektronischen Rechtsverkehr in Grundbuchsachen nachdenken. Und auch Überlegungen zur elektronischen Erfassung der bereits vorhandenen Urkunden dürften vorhanden sein.

    Es hat m. E. wenig Sinn, solches als absurd abzutun oder zu verteufeln. Es wird - früher oder später - kommen.

    Davon abgesehen, kann es schon sein, dass zwar der Rechtspfleger die Grundakten oft braucht (ich auch), aber Parteien vielleicht doch nicht in der Weise, dass sie alles mögliche persönlich klären müssten (auch wenn unser Amtsgericht unter diesem Aspekt in puncto Parteiverkehr eher altmodisch ist).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • ... und zwar - nomen est omen - unter TOP 13 als letzten TOP der Sitzung, die um 13.00 Uhr beginnt, ...

    :confused: :confused: :confused: :gruebel:

  • Während ungefähr 90 % der Redezeit ging es bei den Abgeordneten um die Versorgung und das Weiterkommen der Notare.
    Das weitere Schicksal der Ratschreiber und der sonstigen kommunalen Grundbuchamts-Bediensteten, die ja alle nicht von den neuen Grundbuchämtern übernommen werden, erwähnten die Abgeordneten mit keinem einzigen Wort.
    Unser Berufsstand muß sich da wie der letzte Dreck vorkommen! Die Ignoranz der Abgeordneten ist nicht mehr zu überbieten.

  • Während ungefähr 90 % der Redezeit ging es bei den Abgeordneten um die Versorgung und das Weiterkommen der Notare.
    Das weitere Schicksal der Ratschreiber und der sonstigen kommunalen Grundbuchamts-Bediensteten, die ja alle nicht von den neuen Grundbuchämtern übernommen werden, erwähnten die Abgeordneten mit keinem einzigen Wort.
    Unser Berufsstand muß sich da wie der letzte Dreck vorkommen! Die Ignoranz der Abgeordneten ist nicht mehr zu überbieten.



    Dem ist nichts hinzuzufügen.

  • Daher könnte es kein Zufall sein, dass mehrere Bundesländer über den elektronischen Rechtsverkehr in Grundbuchsachen nachdenken. Und auch Überlegungen zur elektronischen Erfassung der bereits vorhandenen Urkunden dürften vorhanden sein.

    Es hat m. E. wenig Sinn, solches als absurd abzutun oder zu verteufeln. Es wird - früher oder später - kommen.

    Davon abgesehen, kann es schon sein, dass zwar der Rechtspfleger die Grundakten oft braucht (ich auch), aber Parteien vielleicht doch nicht in der Weise, dass sie alles mögliche persönlich klären müssten (auch wenn unser Amtsgericht unter diesem Aspekt in puncto Parteiverkehr eher altmodisch ist).


    Also was EDV Modernität sind die Kommunen in BW dem Land BW weit voraus, das bad.-württ. EGB-Prod.System Version 3.13 läuft immer noch auf Windows XP bzw. Windows Server 2003, während die sonstigen Kommunalabteilungen längst mit Windows 7 arbeiten. Also elektronische Grundaktenführung hätte jedes kommunale Grundbuchamt jederzeit auch noch geschafft. Unsere Kommune arbeitet seit Ende 2002 mit dem EGB und bearbeitet Grundbuchanträge seit diesem Zeitpunkt ausschließlich auf elektronischen Weg bei einem Erfassungsgrad von 89%, was weit über dem bad.-württ. Durchschnitt von 50% liegt und die staatlichen GBÄ würden sich eh die die Finger ablecken nach unserer Hardware Ausstattung, die viel moderner ist als die des Landes. Was uns kürzlich ein Rpfl. eines staatl. Landes-GBA bestätigt hat: "Wow, bei euch geht, das ja alles viel schneller und moderner als bei uns." war glaub ich der Kommentar. Also gegen moderne Technik hat hier keiner was. Im Gegenteil vor der Erstinstallation des EGB hatten wir bereits mit XP gearbeitet und mussten bei der Installation wieder zurück auf Windows 2000 weil die damalige Version des elektronischen Grundbuchs des Landes auf XP gar nicht lief und nur Word97 vertrug. Erst mit der jetzigen Version konnte man auf XP umstellen. Somit gegen moderne Technik und Kommunikation haben wir hier gar nix.

  • ... und zwar - nomen est omen - unter TOP 13 als letzten TOP der Sitzung, die um 13.00 Uhr beginnt, ...



    :confused: :confused: :confused: :gruebel:



    Naja, die Zahl 13 ist doch im allgemeinen eine Unglückszahl. Und ich denke Du würdest, die bevorstehende Versetzung ca. 200 km nach Hintertupfingen auch nicht gerade als großes persönliches Glück betrachten oder?




  • Was mich beunruhigt, ist der Umstand, dass bis in die höchsten Ebenen davon ausgegangen wird, dass der Rechtsverkehr mit einer Einsicht in das elektronische Grundbuch auskommt.

    Bei der elektronischen Neufassung sollen die Grundbücher nach § 69 II 2 GBV jedoch nur den aktuellen Stand wieder geben. Die dann nur noch aus dem Papier-GB ersichtliche Historie ist jedoch genauso wichtig.

    Hierzu ein Beispiel: Ein elektronisches GB weist für ein Grundstück einen Alleineigentümer aus. Abt. II und III enthalten keine Eintragungen. Der Eigentümer ist verstorben. Es wird ein Erbschein nach ihm nebst Berichtigungsantrag vorgelegt. Ohne Blick in das Papier-GB hätte ich diese Berichtigung ohne weiteres vorgenommen.

    Das Papier-GB wies jedoch in Abt. II einen Nacherbfolgevermerk aus.
    Dieser wurde (vor Jahren) gelöscht, weil die Nacherben auf ihren Schutz verzichtet und die Löschung des Vermerks bewilligt und beantragt hatten. Nach allgemeiner Ansicht lässt der Verzicht des Nacherben auf die Eintragung des Nacherbenvermerks oder aber dessen Löschung auf Bewilligung des Nacherben und ggf. des/der Ersatznacherben hin die Zugehörigkeit des Nachlassgegenstands jedoch unberührt, das Nacherbenrecht besteht vielmehr sachlich fort (RGZ 151, 395/397; KGJ 52, 166/169; OLG Frankfurt/Main, Rpfleger 1989, 412 = DNotZ 1990, 56; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Auflage, 2008, RN 3507; Schaub in Bauer/von Oefele, Grundbuchordnung, 2. Auflage 2006, § 51 RN 84 m.w.N.). Der Nacherbe verzichtet dadurch lediglich auf die Wirkung des Nacherbenvermerks, so dass ein gutgläubiger Dritter das Grundstück frei vom Nacherbenrecht erwerben könnte (OLG Ffm, a.a.O. m.w.N.), das Grundstück bleibt jedoch der Nacherbfolge unterworfen. Da es an einer formgerechten (§ 2033 BGB; DNotI-Report 10/2010, 85/86) Übertragung des Anwartschaftsrechts des Nacherben auf den Vorerben fehlte, verblieb das Grundvermögen im Nachlass des Voreigentümers. Aus dem elektronischen GB allein wäre diese Rechtsfolge jedoch nicht hervorgegangen.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Pressemitteilung des Justizministeriums:

    29.07.2010

    Landtag beschließt Notariats- und Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg

    Ab 2018 nur noch freie Notare in ganz Baden-Württemberg

    Goll: „Umstrukturierung des Notariats und der Grundbuchorganisation kann in geordneten Bahnen erfolgen“ (mehr ...)

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

    Einmal editiert, zuletzt von hiro (31. Juli 2010 um 20:26)

  • Rilke hat es schon im Jahre 1902 vorausgesagt:


    Wer jetzt kein Haus hat, baut sich keines mehr.
    Wer jetzt allein ist, wird es lange bleiben,
    wird wachen, lesen, lange Protest-Briefe schreiben
    und wird in der Grundaktenzentrale hin und her
    unruhig wandern, wenn die Grundbuch-Blätter treiben.

    Rainer Maria Rilke, 21.9.1902, Paris

  • Prinz: Deswegen meine ich mit Bestelmeyer, dass die Löschung nur aufgrund Bewilligung (die keine Berichtigungsbewilligung ist) falsch ist, weil da sehenden Auges das Grundbuch unrichtig gemacht: Der Grundbesitz ist eben nicht aus der Nacherbfolge herausgefallen.

    Aber zur Sache mal eine blöde Frage: Sind die Rechtspfleger und die Ratschreiber in BW irgendwie organisiert? Falls nein, ließe sich das machen? Wenn es andere Berufsgruppen schaffen, sich zu organisieren und Aufklärungsarbeit und Überzeugungsarbeit zu leisten, dann dürfte es doch auch hier nicht unmöglich sein.

    Und sagt nicht, es sei alles zu spät. Spät, fürwahr, aber manches ist schon recht spät noch mal gründlich umgekrempelt worden.

    Die nutzen es doch (aus), dass sie keinen Gegenwind bekommen. Wo es welchen gibt (Notare), wird er immerhin schon mal diskutiert. Das Rechtspfleger, Ratschreiber und sachliche Praktikabilitätsfragen in den Überlegungen bislang höchstens eine Randerscheinung darstellen, dürfte hierauf zurückzuführen sein. Also braucht's wen, der Wind macht.

    Hier im Forum werden wir die Entscheidungsträger vermutlich nicht treffen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Während ungefähr 90 % der Redezeit ging es bei den Abgeordneten um die Versorgung und das Weiterkommen der Notare.
    Das weitere Schicksal der Ratschreiber und der sonstigen kommunalen Grundbuchamts-Bediensteten, die ja alle nicht von den neuen Grundbuchämtern übernommen werden, erwähnten die Abgeordneten mit keinem einzigen Wort.
    Unser Berufsstand muß sich da wie der letzte Dreck vorkommen! Die Ignoranz der Abgeordneten ist nicht mehr zu überbieten.



    Tja, der Bürger fängt halt erst mit Gehaltsgruppe A14 an, wahrscheinlich wird auch bald das Zensus-Wahlrecht wieder eingeführt. Da kann man die FHs lange Hochschulen für angewandte Wissenschaften nennen, wenn schlussendlich nur ein Uni-Abschluss zählt.

  • #275:
    Auch hier arbeiten im gesamten baden-württembergischen Notariats- und Grundbuchwesen keine Rechtspfleger, keine Justizfachangestellten, keine mittleren Justizbeamten, keine Ratschreiber, keine Verwaltungsfachangestellten, keine mittleren Verwaltungsbeamte und auch sonst gar niemand außer eben Notare....

  • Jetzt ist das Gesetz auch noch an einem Freitag den Dreizehnten im Gesetzblatt verkündet worden, hatte also doch Recht mit meiner 13, das finde ich jetzt doch ziemlich witzig :D

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