Daher könnte es kein Zufall sein, dass mehrere Bundesländer über den elektronischen Rechtsverkehr in Grundbuchsachen nachdenken. Und auch Überlegungen zur elektronischen Erfassung der bereits vorhandenen Urkunden dürften vorhanden sein.
Es hat m. E. wenig Sinn, solches als absurd abzutun oder zu verteufeln. Es wird - früher oder später - kommen.
Davon abgesehen, kann es schon sein, dass zwar der Rechtspfleger die Grundakten oft braucht (ich auch), aber Parteien vielleicht doch nicht in der Weise, dass sie alles mögliche persönlich klären müssten (auch wenn unser Amtsgericht unter diesem Aspekt in puncto Parteiverkehr eher altmodisch ist).