Zustellung in den USA

  • Hallo,

    ich habe einen Scheidungsantrag, den ich in den USA zustellen muss. Da ich Auslandssache noch nicht so lange mache und dieses die erste Zustellung nach USA ist, bitte ich um EureHilfe:
    1. Ist die Anschrift Process Forwarding International, 910 5th Avenue, Seattle, WA 98104, USA aktuell und richtig?
    2. Was ist mit den Kosten von 95 US$ für die Zustellung? Bekommt man da eine Rechnung oder wann muss das bezahlt werden? Die Partei hat PKH bewilligt bekommen, also keine Kostenanforderung von denen, oder?
    3. Gibt es etwas Besonderes zu beachten in den USA?

    Danke vorab für Eure Antworten!

  • 1. Ist die Anschrift Process Forwarding International, 910 5th Avenue, Seattle, WA 98104, USA aktuell und richtig?



    Die Anschrift hat sich geändert und lautet nun: 633 Yesler Way, Seattle, WA 98104 USA

    Zitat

    2. Was ist mit den Kosten von 95 US$ für die Zustellung? Bekommt man da eine Rechnung oder wann muss das bezahlt werden? Die Partei hat PKH bewilligt bekommen, also keine Kostenanforderung von denen, oder?



    Die Zahlung kann per Vorschuss vorab per Überweisung zu begleichen und kann zum einen erfolgen an folgende internationale Bankverbindung: Wells Fargo Bank, Account No. 2007107119, Swift Code: WFBIUS6S.

    Daneben ist auch eine Überweisung möglich an folgende Bankverbindung im Inland:

    Kontoinhaber: Bibit Internet Payments, Kontonummer: 3150053422, BLZ: 37010400 bei der Bank Brussel Lambert AG

    Wenn PKH bewilligt wurde, kann natürlich kein Vorschuss für die Zustellauslagen angefordert werden.

    Zitat

    3. Gibt es etwas Besonderes zu beachten in den USA?



    Im Ersuchen an die PFI sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass die Vorschussbegleichung in die Wege geleitet wurde. Andernfalls ist mit der Rücksendung des Ersuchens zu rechnen. Es sollte eine Kopie der entsprechenden Auszahlungsanordnung beigefügt werden.

    Weitere Infos hier auf der Seite der PFI, in deutscher Fassung.

  • Sinn würde es m. E. machen, gleich einen Beschluss gem. § 184 ZPO mit zuzustellen, damit im weiteren Scheidungsverfahren per Aufgabe zur Post zugestellt werden kann, falls kein Zustellungsbevollmächtigter aus dem Inland benannt wird.

  • Sinn würde es m. E. machen, gleich einen Beschluss gem. § 184 ZPO mit zuzustellen, damit im weiteren Scheidungsverfahren per Aufgabe zur Post zugestellt werden kann, falls kein Zustellungsbevollmächtigter aus dem Inland benannt wird.

    Ich stelle nur zu, was der Richter verfügt ... :strecker
    Natürlich macht ein derartiger Beschluss Sinn und wird eigentlich immer mit zugestellt.

  • Hallo,

    wie macht ihr das mit der Anforderung des Vorschusses...

    95 US- Dollar nach tagesaktuellem Dollarkurs in € umrechnen und diesen Betrag anfordern?

    Gruss,
    rezk

  • IdR kommen ja auch noch die Auslagen des Übersetzers dazu, da kann man insgesamt schon ein bißchen aufrunden, weil man ja nicht weiß, wann genau das Geld angewiesen wird bzw. welcher Kurs dann gilt.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Ich hänge mich einfach mal hier hinten dran:

    Ich habe einen Drittschuldner in den USA, dem ein Pfüb zuzustellen wäre.

    Die 95 § sind inzwischen als Vorschuss an die PFI überwiesen. Nun teilt der Gläubiger mit, dass der Drittschuldner inzwischen wieder in Deutschland wohne und keine Auslandszustellung mehr erforderlich sei.

    Hat jemand Erfahrung mit Rückerstattung eines nicht verbrauchten Zustellauslagenvorschusses durch PFI?
    EIn Auftrag auf Zustellung ist ja noch nicht an sie raus. An sich müssten die das Geld ja wieder rausrücken.

  • Um Abrechnung und Rückerstattung des nichtverbrauchten Vorschusses auf das Gerichtskonto zu dem Az. x bitten.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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