Nützliche Links für Betreuungssachen
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Zur Zulässigkeit zur Stellung von Anträgen, Beschwerden durch Fax oder durch Email mit PDF:
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/die…eschrift-394818
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Betreuungsanordnung trotz Vorsorgevollmacht bei Nichtausübungserklärung des Vorsorgebevollmächtigten bzw. bei "Rückgabe der Vollmacht"
BGH Beschluss vom 17.10.2018 - XII ZB 313/18 -
Dodegge, Aktuelles zum Betreuungsrecht, BtPrax 2019, 3
(sehr lesenswert) -
Deinert, Rechtsfragen des Datenschutzes im Betreuungswesen, BtPrax 2019, 19-24
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Datenschutz
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32. West-BGT - Tagungsmaterialien
AG 5: Wege zur Balance zwischen gerichtlichem Bürokratismus und strukturierter Betreuungsarbeit. -
Veräußert der Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge kraft der ihm gesetzlich zustehenden Vertretungsmacht ein Grundstück des Betreuten, so bedarf es auch dann der betreuungsgerichtlichen Genehmigung, wenn der Betreute die Veräußerung genehmigt hat.
OLG Frankfurt/M., Beschluß vom 14.11.1996 - 20 W 391/96
Rpfleger 1997, 111
MittRhNotK 1997, 88
DNotZ 1998, 508
FGPrax 97, 30
Zum Problemkreis der Genehmigung eines Rechtsgeschäfts bei der Mitwirkung des geschäftsfähigen Betreuten zusammen mit dem Betreuer,
vgl. Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Auflage 2014, Vorbemerkungen §§ 1802–1832,Rz. 8 ff. , § 1829 Rz. 8.
(u.a. auch zur Erforderlichkeit der Genehmigung bei Bevollmächtigung des Betreuers durch den geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme eines an sich genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfts,
„Ansichziehen“ eines vom Betreuer abgeschlossenen genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfts durch den geschäftsfähigen Betreuten, Jürgens, Betreuungsrecht aa0, Rz. 8,9
vgl. hierzu auch beck-online GROSS-KOMMENTAR, § 1902 BGB, Rn. 35-40Palandt, § 1902 Rn. 2
Münchener Kommentar § 1902 Rn. 10
OLG Köln FamRZ 2000, 1525, https://openjur.de/u/151810.html,https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…113#post1167113
Zu den vorstehenden Sachverhalten jetzt Spitzer, Das Handeln des Betreuers im Grundbuchverfahren bei Veräußerung eines Grundstücks, Rpfleger 2019, 297 ff.
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Bekanntgabe der betreuungsgerichtlichen Genehmigung bei Doppelvollmachtfür Notar
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…Doppelvollmacht
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…Doppelvollmacht
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Bekanntgabe der betreuungsgerichtlichen Genehmigung bei Doppelvollmachtfür Notar
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…Doppelvollmacht
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…Doppelvollmacht
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Freibeträge im Betreuungsrecht
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Freibetrag
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Freibeträge im Betreuungsrecht
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Freibetrag
Der Link dürfte nicht mehr ganz aktuell aktuell sein, weil der BGH inzwischen über die Rechtsbeschwerde entschieden hat , welche Freibeträge gelten sollen.
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Zur Beiordnung eines Rechtsanwalts im Betreuungsverfahren
LG München I, Beschluss vom 19.9.2016 – 13 T 15081/16
NJW 2016, 3794https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…920#post1201920
[FONT=&]LG Münster, 12.03.2009 - Az: 5 T 106/09
[/FONT]https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Rechtsanwalt
https://www.reguvis.de/betreuung/wiki…fahrenspflegers
[FONT=&]
[/FONT]
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Zur Pflicht zur Umschichtung von vorgefundenen Geldanlagen:
Zu beachten ist auch, wie der Betroffene noch eigenverantwortlich in der Vergangenheit sein Vermögen verwaltet hat,
vgl. LG Lübeck, Beschluss vom 05.05.2015, Az. 7 T 157/15; LG Karlsruhe, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 11 T 324/13OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.2.2019 -3 Wx 8/19
Zu den Pflichten eines Betreuers im Hinblick auf bei Anordnung der Betreuung bestehenden Kapitalanlagen
OLG Schleswig, Urteil vom 16.7.2020, 2 U 7/19
Rpfleger 2021, 29OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.04.2020 - 3 W 37/20
vgl. auch #23:
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Die letzten beiden Beiträge passen nicht hierher, sondern gehören ins Rechtsprechungs-Unterforum
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Zum neuen Vergütungsrecht
https://www.beck-fernkurse.de/berufsbetreuer…berufsbetreuer/
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Zum neuen Vergütungsrecht
https://www.beck-fernkurse.de/berufsbetreuer…sbetreuer_optin
Bekommst du Provision?
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Das kann man auch fragen, wenn man die NJW oder den Rpfleger zitiert !
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Das kann man auch fragen, wenn man die NJW oder den Rpfleger zitiert !
War natürlich nicht ganz ernst gemeint mein Kommentar.
Aber jedenfalls finde ich es nicht gelungen, dass du eine Quelle verlinkst, bei der man erst seine Daten (E-Mail usw.) eingeben muss, um Zugriff auf die Ausführungen zur Änderung der Betreuervergütung zu erhalten.
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