Hallo !
Ich glaube, dass momentan alle vor Weihnachten eine einstweilige Verfügung bewirken wollen.
Morgen will einer vorbeikommen aufgrund folgenden Sachverhalts :
Der Antragsteller befindet sich in der Privatinsolvenz.
Er hat nur einen Gläubiger. Dieser würde wohl lügen über ihn verbreiten usw.
Mal wieder ein total schwachsinniger Fall.
Kann man jetzt eine einstweilige Verfügung darüber erlassen, dass der Gläubiger es zu unterlassen hat, Lügen über den Antragsteller zu verbreiten.
Habt ihr sowas schonmal gehabt ?
einstweilige Verfügung Unterlassung
-
-
Kann man jetzt eine einstweilige Verfügung darüber erlassen, dass der Gläubiger es zu unterlassen hat, Lügen über den Antragsteller zu verbreiten.?
Ja. Die zun unterlassenden Behauptungen sind genau anzugeben.
Habt ihr sowas schonmal gehabt ?
Nur nachträglich zur Kostenfestsetzung (Antrag durch RA) -
Du kannst/mußt alles aufnehmen wenn der Antragsteller darauf besteht. Es ist nicht Deine Aufgabe die Antragsteller über die Erfolgsaussichten aufzuklären.
-
Bei uns werden auch im Moment gern einstweilige Verfügungen genommen...
Ich würde ihn nur darüber belehren und das auch mit reinschreiben, dass du ihn über das Kostenrisiko aufgeklärt hast. -
Ich habe mir mal erlaubt, die Überschrift zu erweitern. Unter "einstweiliger Verfügung" bleibt das auch für die SuFu zu allgemein.
-
Jojo, regelmässig
Nicht prüfen aufnehmen und nicht vergessen das Andauern der Lügenverbreitung aufzunehmen, sollte es denn vorgetragen werden. -
bei mir geht´s auch voll rund vor Weihnachten.
Freitag hatt ich drei Leute hier stehen mit ner Einstweiligen und Montag waren´s gleich fünf. Danke nochmal an die Polizei, die mir alle herschickt!
Selbstverständlich geht der Unterlassungsanspruch, es gibt doch kaum noch was, was es nicht gibt -
Danke nochmal an die Polizei, die mir alle herschickt!
Zitat: Die Polizei schickt mich hierher; ich muss eine einstweilige Vfg.
beantragen! -
Kann man jetzt eine einstweilige Verfügung darüber erlassen, dass der Gläubiger es zu unterlassen hat, Lügen über den Antragsteller zu verbreiten.
Ja.
Habt ihr sowas schonmal gehabt ?
Ja
Du kannst/mußt alles aufnehmen wenn der Antragsteller darauf besteht. Es ist nicht Deine Aufgabe die Antragsteller über die Erfolgsaussichten aufzuklären.
Genau.
Bei uns werden auch im Moment gern einstweilige Verfügungen genommen...
Ich würde ihn nur darüber belehren und das auch mit reinschreiben, dass du ihn über das Kostenrisiko aufgeklärt hast.
Ich auch.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!