ja und ja.
Die Überprüfung der Einschätzung eines Verwalters während des laufenden Verfahrens ist damit sehr eingeschränkt. Natürlich relativiert sich das zum Schluss deutlich, denn irgendwann muss der Verwalter ja mal endabrechnen und dann sieht man, ob noch Geld zur Begleichung offener Masseverbindlichkeiten da ist oder nicht. Aber bei entsprechend fantasievollen Honorarvorstellungen wird er es, falls zufällig ein/e Rechtspfleger/in tätig ist, der/die eher zum Durchwinken neigt, schon schaffen, die Masse aufzuzehren, so dass sich die vorherige Prognose der MUZ dann auch als richtig erweist.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH