Jetzt blicke ich es nicht mehr.
Soweit ich verstanden habe, ist mein Beitrag hierher verschoben worden, obgleich dieser Thread zuvor geschlossen war. Soweit okay. Aber was bedeutet die Sachverhaltsergänzung durch Ulf ? Ich habe doch zur Sachverhaltsdarstellung lediglich auf die Veröffentlichung verwiesen. Klärt mich mal auf...;)
Du schriebst zur Einleitung ja lediglich "Zur Bestellung einer b.p.D. durch GbR". Da solche Fälle m.E. in der Regel (also bei eingetragenen Gesellschaftern) wegen § 899a BGB eigentlich uninteressant sind und deshalb evtl. viele den Link gar nicht erst anklicken, habe ich mir erlaubt, die Ergänzung anzubringen.