Totenschein

  • Noch eine Frage:

    Bei Beantragung des ES legt der Erbe statt der Sterbeurkunde nur einen Totenschein vor.

    Muss das NLG nun den Totenschein an das zust. Standesamt senden, um die Sterbeurkunde zu erhalten, oder fordert das NLG den Erben auf, dies selbstständig zu tun?

    LG

  • Grundsätzlich hat der Antragsteller (Erbe) nach § 2356 I BGB die entsprechenden Urkunden (idR. Personenstandsurkunden) vorzulegen. Ein Totenschein reicht üblicherweise nicht aus.

    Ob nun das NLG den Erben auffordert, die Sterbeurkunde vorzulegen (was wie oben erwähnt formal richtig wäre) oder ggf. die Urkunde von Amts wegen beim StA anfordert, bleibt dem/der jeweiligen Rpfl./in überlassen.

    Der Totenschein ist übrigens lediglich eine Bestätigung des Totenarztes, über den Tod des Betreffenden. Auf Grundlage einer solchen ärztlichen Bescheinigung und einer mündlichen oder schriftlichen Anzeige (siehe § 28 ff. PStG), wird das StA die Beurkundung des Todes im Sterberegister veranlassen. Üblicherweise zeigen heute die Bestatter oder das Krankenhaus den Tod beim StA an und nicht mehr die Angehörigen direkt. Keinesfalls jedoch ist das Aufgabe des Nachlassgerichts.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Habe nunmehr den Fall, dass ich das Testament aufgrund eines Totenschein eröffnen soll und auch möchte.
    Bedenken ?

    Habe dann 2. noch die Frage , zu folgendem Verfahrensablauf :
    Eine Sterbeurkunde kann angeblich nur ausgestellt werden wenn zur Ausstellung eine Geburtsurkunde vorgelegt wird.
    Eine Sterbefallmitteilung vom Standesamt an das Nachlaßgericht kann derzeit ebenfalls nicht ergehen ???? wieso nicht ???
    Angeblich soll Grundlage für die Sterbemitteilung sein, dass die Unterlagen für die Beantragung der Sterbeurkunde vorgelegt werden. (Stimmt das ?)
    Reicht dem Standesamt denn nicht, dass der Bestatter dort den Todesfall (Totenschein) meldet ?

    Geburtsurkunde (Erblasser geboren im Ausland) soll sich im Haus des Erblassers befinden. Das Haus kann nur von den ausgewiesenen Erben betreten werden bzw. Schlüssel ausgehändigt werden. Demzufolge darf derzeit keiner rein weil die Polizei die Schlüssel hier beim NL abgeliefert hat.

  • Habe gerade vom Bestatter erfahren, dass die Standesämter nur im Notfall aufgrund des Totenschein die Sterbemitteilungg fertigen.
    Hier kommt noch hinzu, dass sich der Arzt jetzt auch noch weigert, einen Totenschein auszustellen, weil er keine Personalien etc. nachgewiesen bekommt.
    Ich geh gleich an die Decke, toller Montag morgen, und dann ist das ganze noch ne Vertretungsakte.

  • hawkwind, ich würde die Testamentseröffnung auch ohne Sterbeurkunde vornehmen. Ausreichend ist doch, dass gesichert ist, dass der Erblasser verstorben ist und das liegt hier vor. Was da im Hintergrund abläuft, würde mich nicht interessieren.

  • Warum die Aufregung? Solange der Tod nicht nachgewiesen ist gibts keinen Grund ein Testament zu eröffnen.



    Seh ich genauso: Ob derjenige, dessen Testament Du da grade hast, tatsächlich der Tote ist, um den´s jetzt geht, kannst Du ohne förmiliche Urkunde doch gar nicht wissen. Erst mal ne Sterbeurkunde her.
    Und noch dazu: ist die Eröffnung denn so eilig??? So was hat doch Zeit?

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • Ich bekomme jetzt einen "vorläufigen" Totenschein.
    Das Problem ist, dass die Erben heute nachmittag hierher kommen möchten zwecks Testamentseröffnung.
    Das weitere Problem ist, dass ich das Testament nicht eröffnen kann, solange auch das Standesamt darauf beharrt, dass es nur eine Sterbeurkunde und Mitteilung ausstellt wenn es eine Geburtsurkunde vorgelegt bekommt, die aber wiederum ohne Ausweisung der Erben zur Begehung der Wohnung (Geburtsurkunde suchen und finden) nicht vorgelegt werden kann.


  • Das Problem ist, dass die Erben heute nachmittag hierher kommen möchten zwecks Testamentseröffnung.



    Ich mach kein Nachlass aber DAS wäre für mich nun überhaupt kein Grund, alles husch und schnell und mit Klimmzügen zu erledigen.
    Es hat sich meist gezeigt, dass immer dann, wenns besonders eilig oder wichtig war, irgendwas auch faul war.

  • Der oben zitierte Thread bezieht sich aber auf ein Erbscheinsverfahren und nicht auf eine Testamensteröffnung. Dort sind die formalen Anforderungen höher (öffentliche Urkunde dort, "Kenntnis des Nachlassgerichts vom Tod des Erblassers" hier). Sterbeurkunde ist zwar zur Testamentseröffnung der Regelfall, andere Kenntniserlangung ist aber auch möglich.

    Ich würde heute eröffnen.

    (Eine Nachlasspflegschaft einzuleiten, wenn Eröffnung bevorsteht, wegen Katzen, ist ja wohl ein Witz)

  • Ich würde auch mal ins Testament sehen, schon mal wegen der Nachlasssicherung.

    Es ist oft so, dass im Testament etwas über den Verbleib von Haustieren sowie Wünsche zur Beerdigung geregelt werden. Beides sehr unglücklich, weil die Tiere bei der TE evtl. schon verhungert wären und der Erblasser meist schon beerdigt ist.....

    Eigentlich bestehe ich auch darauf, dass mir eine STU vorgelegt wird. In diesem Fall würde ich aber eine Ausnahme machen und das Testament eröffnen. Vielleicht ergibt sich ja daraus schon so einiges. Außerdem kann dann der testamentarische Erbe in die Wohnung und die GU holen, um eine STU ausstellen zu lassen, die dann dem NLG nachgereicht werden muss.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • endlich nach diversem hin und her telefonieren hat sich das Problem gelöst.
    Erbe ist laut Testament in meinem Fall ganz passend der Tierschutzverein. :)

  • Na siehst du, dann können die sich ja gleich um die Stubentiger kümmern. ;)

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • endlich nach diversem hin und her telefonieren hat sich das Problem gelöst.
    Erbe ist laut Testament in meinem Fall ganz passend der Tierschutzverein. :)




    Und was haben die "eiligen Erben" dabei für ein Gesicht gezogen?

  • na ja, es hies dann seitens der Erben weiter:
    "Wir brauchen aber den Hausschlüssel um die Klamotten mit welcher das Bestattungsunternehmen unseren verstorbenen Cousin einkleiden soll, aus dem Haus zu holen.":gruebel:
    Ich habe sie dann nur noch an den Vorsitzenden des Tierschutzverein verwiesen.

  • Laut Beurkundungswert Testament : 500.000,- €
    Der Verstorbene war von Beruf Lehrer.

    Ich glaube, wir müssen an dieser Stelle den thread mal beenden, da wir zu weit vom Ausgangsthema abweichen.
    Vielleicht schreib ich mal ein Drehbuch zu dem Nachlaßfall, dann könnt ihr Euch die story im TV ansehen. Bin gerade am überlegen mit welchen Schauspielern ich die Rollen besetze.
    es gibt so viele:
    den Rechtspfleger, die Frau vom Standesamt, den/ die weichenden gesetzl. Erben, den Arzt, die Bestatterin, den Vorsitzenden vom Tierschutzverein , die Nachbarin ...
    (für den Polizisten hätte ich ja gern Horst Tappert genommen, aber das geht ja leider auch nicht mehr).

  • Also hawkwind, wenn Du ein Drehbuch schreiben willst, denke daran, dass in Film und Fernsehen immer nur der Notar oder der Rechtsanwalt Testamente eröffnen, nix mit Rechtspfleger, das nimmt Dir keiner ab!!

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