Ist leider keine Gegenseite, da 120IVer Verfahren.
Aber ich habe ein gutes Gedächnis. Im übrigen habe ich auch gegenüber den Serviceeinheiten ein paar nicht ganz so liebe Worte zum Thema "Überwachen des EB-Rücklaufes" verloren.
Wobei ich glaube, dass Deine Geschäftsstelle mit ihrer Monierung noch ganz gut in der Zeit liegt. Ich schätze, bei uns wäre das auch nicht viel früher gewesen. Mich hat mal eine Urkundsbeamtin so nach 2 Monaten gefragt, was sie denn nun machen solle, das EB käme nicht zurück, vielleicht per ZU zustellen? Da schüttelste nur noch den Kopf.