Ein Grundstück steht im Miteigentum zweier (getrenntlebender) Ehegatten zu je 1/2. Es ist eine erstrangige Grundschuld für eine Bank eingetragen. Die Bank vollstreckt aus der Grundschuld. Soweit Standard.
Der Mann erreicht die Einstellung der Zwangsvollstreckung für seinen Miteigentumsanteil. Jetzt vollstreckt die Bank nur noch in den Miteigentumsanteil der Ehefrau. Die Ehefrau will das Grundstück los sein und tritt daher der Zwangsversteigerung mit einem Antrag auf Teilungsversteigerung bei. Wie funktioniert das jetzt mit dem geringsten Gebot? Der Ersteigerer müsste doch irgendwie den Grundschuldteil auf dem Miteigentumsanteil des Mannes übernehmen, oder?