Sparbuch durch Heimleitung

  • Hallo,

    der Betreuer teilt mit, dass er kein Vermögen verwaltet. Es gibt jedoch ein Sparbuch, welches bereits vom über einem Jahr eröffnet wurde. Diesbezüglich muss noch angefragt werden, ob von dem Betreuer oder der Heimleitung das Konto eröffnet wurde.
    Das Sparbuch wird nunmehr von der Heimleitung verwaltet.

    Praktisch läuft das so, dass der Betroffene monatlich sein Arbeitseinkommen auf das Sparbuch überwiesen bekommt und die Heimleitung dann ab und zu Überweisungen auf das Taschengeldkonto vornimmt.

    Meiner Meinung müsste doch der Betreuer (Ak auch VS) das Sparbuch samt Sperrvermerk verwalten und nicht das Heim oder gibt es irgendwelche Regelungen, das dies möglich ist.

    Schon mal lieben Dank für eure Antworten.

    lifestyle

  • Es gibt zwei Möglichkeiten:
    a) der Betreuer verwaltet das Sparbuch oder
    b) der Betroffene verwaltet das Sparbuch.

    Der Betreuer sollte vorsorglich den Sperrvermerk anbringen lassen.
    Vom Heim würde ich mir die Angelegenheit mal schildern lassen, mit welcher Begründung das Sparbuch durch das Heim verwaltet wird.
    (Vielleicht liegt dem Heim ja auch die Bankvollmacht oder die schriftliche Vollmacht des Betroffenen vor.)
    Im Moment läuft es jedenfalls nicht korrekt, da an der Betreuung vorbei.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • In solchen Fällen lasse ich mir vom Betreuten eine Bestätigung vorlegen, dass dieser sein Sparbuch selbst verwaltet.
    Wenn das dann bei Heimleitung/Wohngruppe deponiert ist, habe ich damit kein Problem.

  • Wenn der Betroffene sein Vermögen selbst verwaltet, bekomme ich auch immer eine Eigenverwaltungserklärung.
    Dann ist es auch wumpe, wo das Sparbuch ist.

    Aber in #1 heißt es, dass das Sparbuch von der Heimleitung verwaltet wird.
    Und das geht eben nicht.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Das wäre aus meiner Sicht vom TO noch klarzustellen.
    Woraus ergibt sich , dass Sparbuch von der Heimleitung verwaltet wird ?
    "Verwalten" kann viel heißen.

  • Ja genau das war auch mein Problem.

    Also das Heim hat die Abhebungen getätigt und das geht einfach nicht.

    Es gibt m.E. auch nur die beiden Möglichkeiten.

    Ok erstmal danke, werde mal bei dem Betreuer nachfragen.

    Liebe Grüße

  • Ich bin da ganz rigors:

    entweder der Betreute verwaltet sein Konto selbst - kein Problem
    oder er erteilt Vollmacht - kein Problem


    oder der Betreuer verwaltet das Konto. (sonst ist niemand Verfügungsbefugt)
    Wenn er diese Befugnis von jemand anderem ausüben lässt, (ob vom Heim oder vom Einkaufsdienst) trägt er dafür ie Verantwortung. Fazit: Rechnungslegung vom Betreuer.

  • Sperrvermerk vs. Eigenverwaltung
    Ich häng mich mit meiner Frage mal hier ran:
    Im Vermögensverzeichnis gibt der nicht befreite Betreuer mehrere Sparbücher und Konten des Betreuten an, teilt aber zugleich mit, dass er keine entsprechenden Belege beifügen könne, da der Betreute zwar kooperiere, die Unterlagen aber nicht aus den Händen gebe. Der Betreuer könne also alles nur prüfen, aber nichts mitnehmen.

    Der Betroffene ist geistig klar. Also kein Einwilligungsvorbehalt, keine Zweifel an der Geschäftsfähigkeit.

    Kann ich angesichts dessen denn überhaupt vom Betreuer verlangen, dass der - eigentlich ja erforderliche - Sperrvermerk angebracht wird?
    Oder genügt es, wenn mit der Betroffene eine "Eigenverwaltungserklärung" abgibt? Wie muss die inhaltlich aussehen?

  • Ja sicher. Der soll zur Bank gehen, mit dieser vereinbaren, dass er (der Betreuer) nur mit Genehmigung des Gerichts Verfügungen über die Sparkonten vornehmen kann, und dann hat es sich. Der Betreute selbst kann doch mit oder ohne Sperrvermerk verfügen wie er will, es sei denn, er hat einen § 1903 BGB.

  • Ich häng mich mal ran:
    Ich mache die Betreuungssachen noch nicht so lange und mir ist jetzt aufgefallen, dass viele Betreute, die in einer Senioreneinrichtigung (oder Wohngruppe o.Ä.) wohnen, oft kein Girokonto oder Sparbuch auf eigenen Namen haben, sondern dass das Geld von der Heimleitung treuhänderisch auf einer Art "Sammelkonto" angelegt wird. Es läuft dann wohl oft so, dass die Taschengeldbeträge, die der einzelne Betroffene in einem Monat nicht verbraucht, für diesen auf das Sammelkonto umgeleitet werden, und der Betroffene sich so Beträge für größere Anschaffungen ansparen kann. Tatsächlich stehen diese Konten (mir ist die rechtliche Einordnung nicht ganz klar) aber nicht unter Kontrolle der Betreuer, sondern ausschließliche Verwaltung erfolgt durch das Heim. Ich habe jetzt schon unter Bezug auf § 1805 BGB gefunden, dass die Anlage von Geldern mehrerer Betroffener auf einem Treuhandkonto des Betreuers nicht zulässig ist, da dann eine getrennte Vermögensverwaltung nicht gewährleistet ist. Habe aber leider nichts zu der Konstellation gefunden, dass nicht der Betreuer das Geld anlegt, sondern das Heim/die Einrichtung.
    Wie seht ihr das?

  • Mir ist das auch vorher nie aufgefallen, da bei den Jahresberichten von den Betreuern immer ein Kontoauszug vom Girokonto und ein Kontoauszug eines Sparkontos eingereicht wird, welcher die dortigen aktuellen Guthabenstände aufweist. Erst als ich jetzt zufällig Jahresberichte für mehrere Betroffene, welche in derselben Einrichtung leben, vorliegen hatte, fiel mir auf, dass Kontoinhaber immer gar nicht die Betroffenen, sondern das Heim bzw. der Träger sind. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, es handele sich dabei um treuhänderisch verwaltete "Sammelkonten" für die Bewohner, auf welchen die Bewohner sich eben Beträge ansparen können. Bei entsprechender Abfrage durch die Betreuer bzw. Angehörige wird dann wohl bezogen auf den jeweiligen Betroffenen ein Kontoauszug herausgegeben. Ich gestehe, das rechtliche Konstrukt, das dahintersteckt, ist mir nicht wirklich bekannt, und außer einem pauschalen "das machen wir immer so", konnte mir auch die Dame im Heim nicht wirklich was erläutern. Vielleicht gibt es hier jemanden, dem diese Art der Vermögensverwaltung im Heim geläufig ist und der dazu mal was sagen kann?

  • Ich kenne dieses System. Das Sammelkonto läuft auf den Namen des Heimes. Einzahungen (meist Barbetrag SGB und/oder werkstattlohn) erfolgen unter den Namen des Bewohners, so dass dann eine Trennung erfolgt und jür jeden Bewohner so eine Art Unterkonto geführt wird. Grundsätzlich soll der Bestand aber niedrig gehalten werden. Sollte sich ein höheres Guthaben anhäufen, werden die Betreuer in der Regel aufgefordert, einen Teilbetrag "abzuziehen" und auf ein Konto des Betroffenen zu parken.

    Vielleicht ist eine solche Lösung nicht ganz "sauber". Ermöglicht aber den Einrichtungen und auch den Betreuern ein flexibles Handeln.

  • Ich habe hier derzeit den Fall, dass eine Einrichtung für betreutes Wohnen alle ehrenamtlichen Betreuer gebeten hat, die Sparkonten aufzulösen und die Guthaben auf die Girokonten zu überweisen ,damit die Verwaltung der Gelder für die Einrichtung einfacher sei.

    Die Girokonten weisen alle genug Guthaben auf,so dass die Auflösung der Sparkonten gar nicht notwendig ist.
    Die Betreuer sind z.Teil verunsichert,weil sie von der Einrichtung fast genötigt werden.
    Auf meine Rückfrage , wurde mir mitgeteilt, dass grundsätzlich alle Betreuer zunächst einmal der dortigen Verwaltung eine Vollmacht bezüglich aller Konten erteilten. Das sei " ein Service" ,den man den oft überforderten Angehörigen anbiete.
    Die Sparbücher werden auch in der Einrichtung aufbewahrt.
    Um einfacher verfügen zu können ,sollten nun die Bewohner jeweils nur ein Konto besitzen.
    Ich habe versucht zu erklären ,dass das nicht Sinn der Sache sei und ich keinesfalls eine entsprechende Genehmigung erteilen würde.
    Das stieß jedoch auf erhebliches Unverständnis.
    Den Betreuern,die mich deswegen anriefen ,habe ich dies ebenfalls so erklärt und die waren erleichtert, weil sie eigentlich die Konten nicht auflösen wollten ,aber sonst Ärger mit der Einrichtung befürchteten.

  • :eek::eek::eek:

    Mein Schreiben an die Heimleitung wäre nicht freundlich.
    Gewürzt. Mit VIEL Pfeffer.
    :mad::mad::mad:

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Mein Gespräch mit den Damen der dortigen Verwaltung war auch wenig freundlich ,zumal man auf meine Anschreiben nicht reagiert hatte.
    Der Ton der von dort mir gegenüber angeschlagen wurde,lässt schon Rückschlüsse darauf zu ,wie dann den Betreuern gegenüber aufgetreten wird.
    Dass ich vorhaben ,die Heimaufsicht zu informieren ,hat allerdings dafür gesorgt ,dass man das Gespräch für beendet erklärte.
    War mir auch recht !

  • Ich kenne dieses System. Das Sammelkonto läuft auf den Namen des Heimes. Einzahungen (meist Barbetrag SGB und/oder werkstattlohn) erfolgen unter den Namen des Bewohners, so dass dann eine Trennung erfolgt und jür jeden Bewohner so eine Art Unterkonto geführt wird. Grundsätzlich soll der Bestand aber niedrig gehalten werden. Sollte sich ein höheres Guthaben anhäufen, werden die Betreuer in der Regel aufgefordert, einen Teilbetrag "abzuziehen" und auf ein Konto des Betroffenen zu parken. Vielleicht ist eine solche Lösung nicht ganz "sauber". Ermöglicht aber den Einrichtungen und auch den Betreuern ein flexibles Handeln.

    Ich bin auf eine Entscheidung des LG Münster vom 28.07.2011 (5 T 309/11) gestoßen, welche die Vorgehensweise eines Berufsbetreuers, die Gelder von Betreuten auf Treuhandkonten anlegt, als Verstoß gegen das Gebot der getrennten Vermögensverwaltung ansieht. Sofern das Heim diese Konten anlegt, besteht natürlich trotzdem die getrennte Vermögensverwaltung zwischen Betreuer und Betreutem. Jedoch finde ich die Argumentation des LG dahingehend, dass Gläubiger des Betreuers auf dieses Geld zugreifen könnten, so einleuchtend, dass das meiner Meinung nach auch auf den Fall der Anlage der Treuhandkonten durch das Heim anzuwenden ist.
    Hält keiner diese Art der Vermögensverwaltung für bedenklich?

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