Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Die Erblasserin (E) setzt ihren Sohn als nicht befreiten Vorerben ein.
Dieser überlässt im Jahr 2008 den Grundbesitz an seine Frau unter Übernahme des in Abt. II eingetragenen NE-Vermerks. (NE sind die Kinder des Vorerben, derzeit A, B und C. NE tritt mit dem Tod des VE ein; Ersatznacherbfolge ist angeordnet).
Mit jetzt eingereichten notariellen Urkunden aus 2015 und 2021 (Nachtrag zur Urk. aus 2015 weil Grundbesitz dort nicht mitaufgeführt war) stimmen A, B und C sämtlichen Verfügungen aus der Überlassung im Jahr 2008 bedingungslos zu. Die Löschung des NE-Vermerks wird bewilligt und beantragt.
Desweiteren wird die Sterbeurkunde des Vorerben miteingereicht. Dieser ist im Nov. 2020 verstorben.
Ich würde jetzt die NLA des Vorerben anfordern. Sollte daraus ersichtlich sein, dass A, B und C die einzigen Abkömmlinge sind würde ich den NE-Vermerk löschen.