Vergütung 2 Vormünder bei 2 Mündeln

  • Hallo Kollegen,

    ich habe eine Akte, in der ein Ehepaar als Pflegeeltern von K1 und K2 auftritt. Die Ehefrau ist einzelvertretungsberechtige Vormünderin von K1 und K2. Der Ehemann ist ebenfalls einzelvertretungsberechtigter Vormund von K1 und K2 (alles in einer Akte und ein Beschluss). Jetzt beantragen die Ehefrau und der Ehemann jeweils eine Pauschalvergütung für K1 und K2 (also Ehemann 2x323 = 646,- Euro und Ehefrau 2x323 = 646,- Euro)

    Es tendiere zu einer antragsgemäßen Festsetzung. Da ich jedoch recht neu im Geschäft bin und ältere Kollegen Bedenken haben, wäre ich für jede Info dankbar.

  • Die Bedenken verstehe ich nicht. Wenn beide gleichberechtigt bestellt sind, steht auch beiden die Pauschale zu.

    Warum Richter hier regelmäßig den Weg des geringsten Widerstandes gehen und sich nicht trauen, einen Ehepartner hinter den anderen "zurückzusetzen", verstehe wer mag.

  • ... muß mich mal in diese Thematik einhängen ...

    Die in dem Thread eingestellten Entscheidungen und was ich auch in den Kommentaren
    gefunden habe, stellen darauf ab, dass die Betreuuer (in meinem Fall handelt es sich um
    Vormünder) jeweils einzeln vertretungsberechtigt sind.

    Aus der Formulierung in dem mir vorliegenden richterlichen Beschluss "Zu Vormündern für das Kind werden
    die Großeltern bestimmt" entnehme ich eher, dass es so gewollt war, dass diese (nur) gemeinsam
    vertretungsberechtigt sind.
    Den Richter kann ich nicht mehr fragen, da inzwischen pensioniert und aus den Beschlussgründen
    ergibt sich auch nichts Näheres.

    Es wird nun von den Großeltern jeweils die Auszahlung der vollen Aufwandsentschädigung beantragt.

    Wie würdet ihr das sehen?
    Gibt es inzwischen evtl. neue Entscheidungen zu dem Thema.

    Schon mal vielen Dank:)

    Einmal editiert, zuletzt von CaroH (13. Oktober 2014 um 14:05) aus folgendem Grund: ergänzt

  • ...


    Aus der Formulierung in dem mir vorliegenden richterlichen Beschluss "Zu Vormündern für das Kind werden
    die Großeltern bestimmt" entnehme ich eher, dass es so gewollt war, dass diese (nur) gemeinsam
    vertretungsberechtigt sind.
    ...:)

    Diesen Willen kann ich nicht erkennen. Das Wort "gemeinsam" taucht im Beschluss nicht auf und es heißt auch nicht "Zum Vormund für das Kind werden die Großeltern bestimmt"

  • Eben. Da gibt es nichts auszulegen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Richtig. (Darauf waren wir ja noch gar nicht eingegangen...:oops:)

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    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Stümmt.
    War aber bei gemeinschaftlicher Vertretung früher die umstrittene Frage, ob dann die Pauschale überhaupt doppelt entstehen kann.
    M.E. ging der Zug dann aber tatsächlich in die cromwellsche Richtung.

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