Hallo zusammen,
mir wurde als Urkunde ein Tauschvertrag vorgelegt. Danach soll A von B ein Grundstück erhalten und "im Gegenzug" (so wörtlich in der Urkunde) B von A ein Grundstück.
Mein Problem bei der Sache: die beiden Grundstücke, um die es geht, befinden sich in verscheidenen GBA Bezirken. Also weiß ich nicht, wenn ich den Antrag hier vollziehe, ob er von dem anderen GBA auch vollzogen wurde (Zurückweisung, Rücknahme etc.).
Momentan habe ich zunächst "nur" den Antrag auf Eintragung einer AV vorliegen. Dabei dürfte ich obiges Problem noch nicht haben, oder?
Gibt es obiges Probelm überhaupt ?