Tach, mal 2 allgemeine Frage:
1. Frage
Es gibt ja solche und solche Betreute.
Einerseits gibts Betreute, die kann man anhören, da ist die Zustellung von Genehmigungen und Vergütungsbeschlüssen aus dem Vermögen klar,
aber
Es gibt ja auch genügend Betreute die nicht anhörungsfähig sind und sagen wir mal komatös im Bett liegen. Verfahrenspflegerbestellung im Genehmigungsverfahren und bei Vergütung aus dem Vermögen ist klar, wie siehts aber mit der Zustellung aus? Reicht Zustellung an den Verfahrenspfleger aus? Oder immer zwingend Übersendung/Zustellung an den Betroffenen, der oftmals gar nicht in der Lage ist seine Post zu öffnen, geschweige denn zu lesen oder zu verstehen.
2. Frage
Wird bei euch der Aufgabenkreis "Anhalten und öffnen der Post" seperat angeordnet? Ich seh sowas immer mal in übernommenen Akten und meine dazu auch mal was gelesen zu haben, hier werden die Aufgaben ebenfalls einzeln angeordnet (also nicht pauschal sämtliche Angelegenheiten), ich frage mich daher, gehört dann dieser Aufgabenkreis nicht genauso dazu wie z.B. Behördenangelegenheiten, die regelmäßig mit angeordnet werden?
Danke fürs Lesen und antworten.
DI