Hallo Leute, ich brauche dringend eure Hilfe.
Ich hatte einen Nachlasspfleger bestellt, der hat ein Grundstück des Erblassers verkauft (Auflassung war im Dezember 2010) und hat mir im Mai 2011 mitgeteilt, dass das Grundstück verkauft ist und die Nachlasspflegschaft aufgehoben werden kann. Daraufhin habe ich (auch im Mai 2011) die Nachlasspflegschaft aufgehoben. Im September war jedoch erst die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Der Notar macht mir jetzt Stress, weil der Käufer anscheinend nun nicht wirksam Eigentümer geworden ist.
Ich hab keine Ahnung, wie sich das begründet..
Könnte ich meinen Beschluss (Aufhebung der Nachlasspflegschaft) gemäß § 48 I FamFG aufheben? Oder wie könnte ich denn noch weiter verfahren?
Danke!!!