Hallo. Ich habe die Zwischenprüfung leider nicht bestanden (deutlich).
Meine Frage ist ob ich eigentlich ein Recht darauf habe das Grundstudium zu wiederholen. Oder kann das OLG auch sagen "Nein, das war es"?
Weil die Noten sind nämlich wirklich sehr schlecht, weil ich das alles zu locker genommen hatte.
Beim zweiten Versuch will ich aber alles geben, ich habe jetzt nur Angst, dass die "Nein" sagen.