Das gilt zumindest für Verhandlung und Rechtsmittel in Berufungsverfahren in Zivilsachen.
BMJ verspricht ab morgen besseren Rechtsschutz!
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Klingt nach einem Haufen Mehrarbeit für die oberen Gerichte. Das LG Stuttgart hat gern von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Berufungen durch Beschluss zurückzuweisen. Andere Gerichte sicherlich auch.
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Das betrifft mich zwar nicht groß, überrascht mich aber. In den letzten Jahren war doch eher die Entlastung der Rechtspflege ein Thema. Das geht ja jetzt in die andere Richtung.
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Die Lobby der Anwälte. Hintergrund war, dass manche Gerichte kaum noch über Berufungen mündlich verhandelt haben, sondern diese samt und sonders nach 522 ZPO zurückgewiesen haben. Mit dem Grundrecht auf Justizgewährung hatte das nicht mehr viel zu tun und wurde auch zu Recht gerügt.
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Dann siehst Du es nicht als Bestätigung der guten Arbeit der erstinstanzlichen Gerichte?
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Es geht tatsächlich allen Sparwahn-Vorstellungen zum Trotz in Richtung Mehrarbeit. Von Personalaufstockung lese ich mal wieder nix. Damit dauern die Verfahren jetzt noch länger.
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Das versteh ich jetzt nicht
Laut diesem Thread https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…nsdauer-geplant gibts doch gegen die überlange Verfahrensdauer einen Rechtsbehelf bzw. Schadensersatz;) -
Wegen der Änderungen des § 522 II ZPO tippe ich auch auf die Anwaltslobby (Grund: diverse Entscheidungen des BGH, wonach die Terminsgebühr im Berufungsverfahren nicht entsteht, wenn nach § 522 II ZPO verfahren wird).
Die bisherigen Entscheidungen des § 522 II ZPO konnten trotz Unanfechtbarkeit verfassungsrechtlich angefochten werden, wenn sie den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz tangiert haben (Zöller 28. Auflage § 522 ZPO RdNr. 43).
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Die Lobby der Anwälte. Hintergrund war, dass manche Gerichte kaum noch über Berufungen mündlich verhandelt haben, sondern diese samt und sonders nach 522 ZPO zurückgewiesen haben. Mit dem Grundrecht auf Justizgewährung hatte das nicht mehr viel zu tun und wurde auch zu Recht gerügt.
Aber hätte dazu nicht auch eine effektive Beschwerdemöglichkeit gegen den Zurückweisungsbeschluss gereicht?Abgesehen davon werde ich wahrscheinlich nie ganz verstehen, warum 30.000 Euro für die D** Bank AG rechtsschutzwürdiger sind als 50 Euro für einen "Hartz-IV-Verdiener".
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Von effektivem Rechtsschutz haben wir uns in Deutschland schon lange verabschiedet, Sparwahn sei Dank.
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Von effektivem Rechtsschutz haben wir uns in Deutschland schon lange verabschiedet, Sparwahn sei Dank.
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Die Lobby der Anwälte. Hintergrund war, dass manche Gerichte kaum noch über Berufungen mündlich verhandelt haben, sondern diese samt und sonders nach 522 ZPO zurückgewiesen haben. Mit dem Grundrecht auf Justizgewährung hatte das nicht mehr viel zu tun und wurde auch zu Recht gerügt.
Ausnahmsweise hast Du nicht recht: Zumindest der DAV ist für die Abschaffung: "Der DAV begrüßt, dass der Bundesrat auf seiner Sitzung am 23. September 2011 die Reform des Berufungsrechts beschlossen hat und nicht der Empfehlung seines Rechtsausschusses gefolgt ist, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der DAV hatte an den Bundesrat appelliert, die geplante Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu blockieren (vgl. Depesche Nr. 37/11). Zwar setzt sich der DAV nach wie vor für eine völlige Abschaffung des § 522 Abs. 2 und 3 ZPO ein, begrüßt jedoch die Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen bislang unanfechtbare Zurückweisungsbeschlüsse von Berufungsgerichten als einen Schritt in die richtige Richtung (vgl. Pressemitteilung)." (Aus der DAV-Depesche vom 29.9.11)
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Es geht tatsächlich allen Sparwahn-Vorstellungen zum Trotz in Richtung Mehrarbeit. Von Personalaufstockung lese ich mal wieder nix. Damit dauern die Verfahren jetzt noch länger.
Dafür wurde ja § 7 InsO geopfert, um dem IX. Senat mehr Kapazitäten zu verschaffen. Auch sehr unbefriedigend, ich rechne nicht damit, dass die LG häufig personalintensensiv als Kammer tagen werden, wo früher nur der Einzelrichter entscheiden musste, nur um weiter die Rechtsbeschwerde zum BGH zu ermöglichen und eine einheitlichere Rechtsprechung in der Dauerbestelle InsO zu ermöglichen.
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