Hallo, ich habe verschiedene Beiträge zum Thema Einbenennung gelesen und habe aber noch zwei Fragen an euch.
Muss auf der RAST einen Antrag auf Einbennenung aufnehmen.
Welche Voraussetzungen sind zu prüfen?
Muss die Erklärung gegenüber dem Standesbeamten bereits erfolgt sein?
Auch hier ist der Kindesvater unbekannten Aufenthaltes.
Ich sollte mir vielleicht weniger Gedanken über die Erfolgsaussichten/ bzw. Erfüllung der Voraussetzungen für die Angelegenheit machen, aber ich möchte meinen Kollegen auch nicht irgendwelchen Quatsch vorlegen.
Danke für eure Hilfe.