Hallo,
ich habe ein Problem bei einem Antrag auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten. Ich habe auch schon andere Treads dazu gelesen, aber nichts konnte mir wirklich helfen...
Der Fall sieht wie folgt aus:
Das Jugendamt stellt einen Antrag auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten. Das Kind hat vorher in einer Pflegefamilie gelebt und die Pflegeeltern haben für das Kind Kindergeld bezogen. Nun befindet sich das Kind aber in einer familienanalogen Wohnform. Der Tagessatz wird hierbei weder von der Mutter, noch von dem Vater gezahlt. Laut Jugendamt sind die nicht dazu verpflichtet. Da das Kindergeld aber Teil des Kostenbeitrags des Kindergeldberechtigten ist, strebt das Jugendamt an, dass nun eins der Elternteile dieses auch bekommt. Die Mutter hat bereits das Kindergeld beantragt. Der Antrag wurde von der Familienkasse abgelehnt mit der Begründung, dass sie nicht berechtigt sei, weil das Kind nicht bei ihr leben würde.
Mir stellt sich nun die Frage, ob das Familiengericht dafür überhaupt zuständig ist, denn ich sehe hier keine Anspruchskonkurrenz. Weiter hat das OLG Hamm entschieden, dass das Gericht sich bei der Entscheidung an den von der Familienkasse bestimmten Berechtigtenkreis zu halten hat. Dann kann ja zumindest die Mutter nicht mehr bestimmt werden, denn ihr Antrag ist doch abgewiesen worden?
Und noch eine weitere Frage: hat das Jugendamt überhaupt ein berechtigtes Interesse an der Bestimmung? Denn sonst wäre ja auch keine Antragsberechtigung vorhanden...
Ich weiß nicht weiter und bin für jeden Denkanstoß dankbar...