Zur Beruhigung vorweg:
Ich habe die Suchfunktion vorab benutzt und es ergibt sich ein differenziertes Bild -
von "Ja, selbstverständlich stellen wir Zwangsgelder zum Soll u. lassen sie dann von
der Landeszentralkasse beitreiben." bis "Nein, Zwangsgelder sind nicht zum Soll zu
stellen, daher beauftragen wir regelmäßig den GV mit der Vollstreckung von Zwangsgeld.".
Nun ist es ja durchaus möglich, dass mit dieser Frage (Sollstellung von Zwangsgeld zulässig?)
von Bundesland zu Bundesland unterschiedl. umgegangen wird bzw. dass es unter Umständen
auch unterschiedl. Verwaltungsvorschriften diesbzgl. gibt.
Insoweit ergibt sich eine 2-Stufen-Frage:
1) Stellt ihr Zwangsgeld zum Soll?
2) Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird so verfahren?