Ich stehe irgendwie auf'm Schlauch.Vielleicht könnt Ihr mir helfen:
Verfahren mit vorläufiger Verwaltung. Verfahren vor ein paar Monaten eröffnet. Im Rahmen einer Steuerermittlung erfolgte eine Durchsuchung der Geschäftsräume des Schuldners. Dabei fand die Steuerfahndung versteckt unter einer Bodenluke einen sehr großen Barbetrag.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt seine Vergütung. Die Berechnungsgrundlage beinhaltet auch den o.a. Betrag. Ich bin mir jetzt unsicher, ob dieser Betrag überhaupt zum verwalteten Vermögen gehört. In den Kommentaren habe ich irgendwie nix gefunden. Wie seht Ihr das?