Hab mich schon ein wenig durchs Forum gesucht, aber nicht so recht das gefunden worum es hier geht:
Eine Antragstellerin, die bei mir schon amtsbekannt ist und die wirtschaftlichen Vorraussetzungen für Beratungshilfe erfüllt, geht zum Anwalt, lässt sich in einer Sache beraten und schließt eine Vereinbarung, dass 50,-- EUR plus Steuer fällig werden.
Jetzt stellt sie nachträglich den Antrag auf Übernahme der Anwaltskosten... Dass das so einfach nicht geht, ist schon klar, aber wenn sie direkt zu mir gekommen wäre, hätte ich ihr definitiv einen Schein gegeben. Aber was mache ich jetzt, wenn sie mit dem Anwalt eben was anderes vereinbart?