Da viele Banken ja in den letzten Jahren gerne fusionierten oder sich umbenannten, kommen oft Forderungsanmeldungen auf den Tisch, in denen eine Bank einen Titel vorlegt, der noch den alten Namen der Bnk trägt. ZB legt die Santander Consumer Bank gerne alte Vollstreckungsbescheide der CC-Bank vor.
Wie geht man damit um? Kann man diese Forderungen als solche der Santander zur Tabelle feststellen oder muss die Bank jedesmal nachweisen, dass sie Rechtsnachfolgerin ist? Und: Genügt für die Wirkung des § 179 Abs. 2 InsO so ein 'alter' Titel oder muss der erst umgeschrieben werden?